Tagung zu „Ausnahme und Vielfalt im Recht der Vormoderne“
Die Tagungsreihe zu Ausnahme und Vielfalt im Recht wird vom 7. bis 9. September fortgesetzt. Nachdem sich im letzten Jahr alles um das römische Recht der Antike drehte, stehen dieses Mal das Mittelalter und die Frühe Neuzeit im Blickpunkt.
„Einheitliches Recht durchzusetzen, gelingt erst den modernen Nationalstaaten weitgehend. Noch in der Frühen Neuzeit überlagern sich die Geltungsansprüche ganz verschiedener Autoritäten. Man kann hier also Rechtspluralismus beobachten“, erläutert Rechtshistoriker und Kolleg-Forschungsprofessor Dr. Gregor Albers, der die Tagung gemeinsam mit Prof. Dr. Peter Oestmann organisiert. Diese Sichtweise sei allerdings nicht die einzig mögliche. Die Vormoderne werde in der Forschung auch als Epoche ausufernden Ausnahmerechts beschrieben. Wenn es aber Ausnahmen gibt, muss es auch eine Regel, mithin eine einheitliche Rechtsordnung geben. „Der Befund lädt dazu ein, die Bedeutung der Ausnahme für das Recht des Mittelalters und der Frühen Neuzeit näher zu beleuchten“, so Albers. „Besonders soll es darum gehen, wie die Bewertung eines Rechtssatzes als Ausnahme das Recht einerseits vielgestaltiger machte, andererseits aber ermöglichte, divergierende Phänomene als Teil einer Ordnung zu erfassen.“
Die vier Tagungssektionen decken die Dogmatik ebenso ab wie die Prozesspraxis. Zudem liegt das Augenmerk auf der Erteilung von Privilegien sowie auf lokalen Rechten als Ausnahmen vom Gemeinen Recht. Im kommenden Jahr soll es im dritten Teil der Tagungsreihe dann um Ausnahme und Vielfalt im modernen Recht gehen.