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Gregor Albers wird neuer Forschungsprofessor

Dr. Gregor Albers
© khk / Heiner Witte

Zum 1. April hat Dr. Gregor Albers von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Forschungsprofessur am Käte Hamburger Kolleg Münster übernommen und damit die Nachfolge von Prof. Dr. Patrick Sänger angetreten. Für zwei Jahre wird der Jurist und Rechtshistoriker Albers als Teil des Leitungsteams die inhaltliche Ausrichtung des Kollegs mitbestimmen und eigene thematische Schwerpunkte setzen.

Gregor Albers studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Münster und Paris und schloss 2011 die Zweite Staatsprüfung für Juristen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ab. 2017 wurde er an der Universität Bonn mit einer Arbeit zum antiken römischen Schuldrecht promoviert. Seit 2011 ist er Assistent am Institut für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte in Bonn.

Derzeit arbeitet Albers an seiner Habilitation über die Kollision von Forderungen, die sich etwa daraus ergibt, dass ein Schuldner nicht alle berechtigten Ansprüche an ihn erfüllen kann. Das Recht kennt für solche Fälle vor allem zwei Lösungsansätze: Entweder wird derjenige befriedigt, der seine Forderungen zuerst außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzt, oder aber das Insolvenzvermögen wird unter den Gläubigern aufgeteilt. Die Besonderheit von Albers‘ Vorgehen ist, dass er diese Art von Konflikten sowohl für das antike römische als auch für das geltende Recht untersucht. Mit dem Thema ergänzt der Rechtshistoriker die Forschungsfelder des Kollegs um eine wichtige Facette: „Rechtsvielfalt bezieht sich üblicherweise auf Recht im objektiven Sinn als Summe aller, sich teilweise überlagernder Rechtsnormen. Die von mir untersuchten Forderungskollisionen lassen sich hingegen als Konflikte verstehen, die sich aus der Vielfalt subjektiver Rechtspositionen ergeben.“

Neben seinen Forschungen wird sich Albers zunächst insbesondere mit dem Jahresthema „Ausnahme und Vielfalt“ auseinandersetzen, zu dem er eine dreiteilige Tagungsreihe plant. Über mehrere Epochen hinweg werden die Teilnehmenden der Frage nachspüren, ob sich Rechtsvielfalt historisch als Ansammlung von Ausnahmen beschreiben lässt. Die erste Tagung im Juli wird sich mit dem römischen Recht beschäftigen, das weit weniger einheitlich und systematisch war, als etwa ein flüchtiger Blick auf das Corpus Iuris Civilis vermuten ließe. Vielmehr wurde auch schon im antiken Rom Recht für konkrete Situationen gesetzt. Die Folgetagung wird das Mittelalter und die Frühe Neuzeit behandeln, in denen Rechtsetzung meist durch die Vergabe von Privilegien – also Ausnahmen von der Regel – erfolgte, bevor schließlich mit der Moderne eine Epoche der rechtlichen und gesellschaftlichen Vereinheitlichung in den Blick genommen wird. Hier vermutet Albers einen Zusammenhang zwischen der Einheit des objektiven und des subjektiven Rechts: „Nicht zufällig fällt die Kodifikation des Rechts in eine Zeit, als im Zuge der Französischen Revolution ständische Unterschiede nivelliert wurden und alle Menschen in etwa die gleichen Rechtspositionen innehatten.“

Von seiner Zeit am Kolleg verspricht sich Albers anregende Gespräche mit den Fellows und kreativen Austausch nicht zuletzt über die Quellen, die ihn im Augenblick beschäftigen: „Unter dem Aspekt der Privilegienkollision kombinierten Juristen im 17. Jahrhundert römische und kanonische Rechtsmassen mit Materien des Lehns- und Feudalrechts, die eigentlich nicht zusammenpassen. Dennoch versuchten sie, auf dieser Grundlage Kollisionsregeln aufzustellen, also zu entscheiden, welche Position Vorrang hat. Das stelle ich in einer der kommenden Reading Sessions zur Diskussion und erhoffe mir neue Erkenntnisse über das Verhältnis von Ausnahme und Regel.“

Auch das Käte Hamburger Kolleg freut sich über den Neuzugang und auf die intensive Zusammenarbeit mit Gregor Albers in den kommenden zwei Jahren.