Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Fachstudienberatung in den Bereichen

• Zwei-Fach-Bachelor und Bachelor BK Mathematik
• Master of Education Gym/Ges/BK Mathematik.

Bei Anfragen (auch zu Anrechnungen, Prüfungsangelegenheiten, Terminen usw.) wenden Sie sich bitte  an Prof. Dr. Hans-Joachim Hein.

Wichtig: Bitte schreiben Sie nur an die Adresse h.hein-lehramt@uni-muenster.de und beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise.

 

  • Anrechenbare Leistungen/BSc

    Im folgenden finden Sie eine Liste der Unterlagen, die zwingend notwendig sind für die Bearbeitung. Wenn die Unterlagen nicht komplett vorliegen ist eine Bearbeitung/Prüfung nicht möglich. Die Formulare müssen so weit wie möglich von Ihnen ausgefüllt werden! Bitte nicht permanent speichern, sie müssen noch im Zweifelsfall von uns bearbeitet werden können.

    Leistungen aus Münster:

    • Formular
    • Transcript of Records
    • Liste der Veranstaltungen, die angerechnet werden sollen

    Externe Leistungen:

    • Formular
    • Modulhandbuch
    • Transcript of Records
    • Liste der Veranstaltungen, die angerechnet werden sollen

    Außercurriculares Studium/Kooperationsvereinbarung:

    Wichtige Hinweise zur Kooperationsvereinbarung:

    1. Unter dem Punkt "an der Veranstaltung X des Studiengangs Y" darf Y kein Masterstudiengang sein, wenn Sie aktuell noch im Bachelor sind und wenn es um eine Prüfungs(!)leistung geht. In diesem Fall muss Y ein Bachelorstudiengang sein, in dem X studiert werden kann, aber in den Sie aktuell nicht eingeschrieben sind. Beispiel: Y = Bachelor BK Mathematik, wenn Sie im ZFB Mathematik sind. Prüfungsleistungen aus Y können für einen Master angerechnet werden, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    2. Sie dürfen das Formular digital ausfüllen und von der Lehrperson digital unterschreiben lassen. Eine Papierform wird nicht benötigt. Aber: Wir dürfen das Formular nicht nachträglich ändern (weder im pdf noch auf Papier). Wurde es falsch ausgefüllt, müssen Sie es noch einmal neu aufsetzen und unterschreiben lassen.

    Link zum Formular: Kooperationsvereinbarung

     

  • Äquivalenzbescheinigungen

    Im folgenden finden Sie eine Liste der Unterlagen, die zwingend notwendig sind für die Bearbeitung. Wenn die Unterlagen nicht komplett vorliegen ist eine Bearbeitung/Prüfung nicht möglich. Die Formulare müssen so weit wie möglich von Ihnen ausgefüllt werden! Bitte nicht permanent speichern, sie müssen noch im Zweifelsfall von uns bearbeitet werden können.

  • Einstufungsbescheinigung

    Im folgenden finden Sie eine Liste der Unterlagen, die zwingend notwendig sind für die Bearbeitung. Wenn die Unterlagen nicht komplett vorliegen ist eine Bearbeitung/Prüfung nicht möglich. Die Formulare müssen so weit wie möglich von Ihnen ausgefüllt werden! Bitte nicht permanent speichern, sie müssen noch im Zweifelsfall von uns bearbeitet werden können.