Modulbeauftragte | Prof. Dr. Melanie Esselen |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: |
Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.) | - |
Vorlesungszeiten | - |
Praktikum | Die Dauer des Industrie- oder Auslandspraktikums beträgt mindestens vier Wochen. Spezifische Arbeitsinhalte können in Absprache mit den Praktikumsunternehmen oder der gastgebenden Forschungsinstitution festgelegt werden. Das Modul wird mit einem mündlichen oder schriftlichen Praktikumsbericht abgeschlossen. |
Seminar | - |
Übungen | - |
Klausur / Nachklausur (Termine und Klausureinsicht) |
- |
Links | - |
Downloads | Zusatzkompetenz (Modul 7a): Genehmigung/Anerkennung Industrie-/Auslands- oder Behördenpraktikum. |
Sonstiges | Für die Anerkennung von Industrie- oder Auslandspraktika ist eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses „MSc Lebensmittelchemie“ notwendig. So wird verhindert, dass ungeeignete Praktikumsstellen angetreten werden. Es wird empfohlen, die Praktikumszeit bis spätestens zum Ende des 3. Semesters zu absolvieren. Für den Abschluss des MSc Lebensmittelchemie müssen insgesamt Zusatzkompetenzen im Umfang von 14 LP nachgewiesen werden. Dies ist auch durch eine Kombination von Veranstaltungen der einzelnen Wahlpflichtmodule 7 a-c möglich. Auf Wunsch können zusätzlich erbrachte Leistungen im Transcript of Records ausgewiesen werden. |