Modulbeauftragte Prof. Dr. Melanie Esselen
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Die Leistungspunkte für das Modul werden in der der Dauer des Praktikums entsprechenden Höhe (vgl. Ziffer 6) angerechnet, wenn das Modul insgesamt erfolgreich abgeschlossen wurde, d.h. alle Prüfungsleistungen und Studienleistungen bestanden wurden. Von den Wahlpflichtmodulen ist entweder im Rahmen der Module 7a-c Zusatzkompetenz ein Gesamtumfang von 14 LP oder das Modul 9 (14 LP) zu absolvieren.

Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.) -
Vorlesungszeiten -
Praktikum Die Dauer des Industrie- oder Auslandspraktikums beträgt mindestens vier Wochen. Spezifische Arbeitsinhalte können in Absprache mit den Praktikumsunternehmen oder der gastgebenden Forschungsinstitution festgelegt werden. Das Modul wird mit einem mündlichen oder schriftlichen Praktikumsbericht abgeschlossen.
Seminar -
Übungen -

Klausur / Nachklausur

(Termine und Klausureinsicht)

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Links -
Downloads Zusatzkompetenz (Modul 7a): Genehmigung/Anerkennung Industrie-/Auslands- oder Behördenpraktikum.
Sonstiges Für die Anerkennung von Industrie- oder Auslandspraktika ist eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses „MSc Lebensmittelchemie“ notwendig. So wird verhindert, dass ungeeignete Praktikumsstellen angetreten werden. Es wird empfohlen, die Praktikumszeit bis spätestens zum Ende des 3. Semesters zu absolvieren.
Für den Abschluss des MSc Lebensmittelchemie müssen insgesamt Zusatzkompetenzen im Umfang von 14 LP nachgewiesen werden. Dies ist auch durch eine Kombination von Veranstaltungen der einzelnen Wahlpflichtmodule 7 a-c möglich. Auf Wunsch können zusätzlich erbrachte Leistungen im Transcript of Records ausgewiesen werden.