Prüfungsamt
Simone Krause
Prüfungsamt der Math.-Nat. FakultätRaum 100.0017T: (02 51) 83 - 35002
Münzstraße 10
48143 Münster
F: (02 51) 83 - 35014
simone.krause@uni-muenster.deOrdnungen und Formulare
Die aktuelle Promotionsordnung finden Sie hier
Formulare und Anträge zur Promotion am Fachbereich Chemie und Pharmazie
Für den Promotionsstudiengang Graduate School of Chemistry (GSC MS) gelten Sonderregelungen.
Termine und Feiern
Promotionstermine
Promotionsfeiern
Promotion
Der Fachbereich Chemie und Pharmazie verleiht den akademischen Grad "Doktor der Naturwissenschaften" (doctor rerum naturalium - Dr. rer. nat.). Durch die Promotion wird eine über ein abgeschlossenes Hochschulstudium hinausgehende Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Die Promotionsleistung besteht aus einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Wissenschaftliche Forschung hat unter den Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis zu erfolgen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist eine Betreuungsübernahme im Fachbereich Chemie und Pharmazie und ein geeigneter Bildungsabschluss. Näheres regelt die Promotionsordnung.
Das Promotionsstudium ist forschungsorientiert und umfasst neben der Anfertigung der Dissertation auch promotionsbegleitende Lehrveranstaltungen in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Neben der klassischen Form der Individualpromotion in einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs Chemie und Pharmazie besteht auch die Möglichkeit der strukturierten Promotion im Rahmen eines koordinierten Promotionsprogramms wie z.B. der Graduate School of Chemistry oder in Graduiertenkollegs. In diesen strukturierten Programmen bestehen erweiterte Betreuungs- und Förderangebote.
Promotionen können interdisziplinär auch in Zusammenarbeit mit anderen naturwissenschaftlichen Fachbereichen durchgeführt werden (z.B. mit der Biologie, Physik, Medizin etc.).
Promovierende gelten hochschulrechtlich als Studierende und können daher in Gremien in dieser Gruppe vertreten sein und wählen. Andererseits liegen bei einer Promotion auch Besonderheiten vor. Im Regelfall ist im Rahmen einer Promotion eine Finanzierungsmöglichkeit über den Arbeitskreis oder ein koordiniertes Promotionsprogramm gegeben. Es gibt jedoch auch Stipendienprogramme externer Mittelgeber. Erfolgt die Finanzierung der Lebenshaltungskosten durch ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität, dann besteht eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Stipendiaten sind nicht pflichtversichert, sondern müssen sich freiwillig versichern.