Modulbeauftragter
Voraussetzungen

Studierende, die entsprechend § 6 Abs. 4 Angleichungsstudien absolvieren müssen, können erst nach Abschluss der

Angleichungsstudien zugelassen werden

Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.)
Vorlesungszeiten
Praktikum
Seminar
Übungen

Klausur / Nachklausur

(Termine und Klausureinsicht)

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