Krankmeldungen
Im Falle von Krankheit bei einer prüfungsrelevanten Leistung oder bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen haben Sie sich unverzüglich krank zu melden und das Attest so schnell wie möglich nachzureichen.
Bitte achten Sie darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich)
a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung).
Die Glaubhaftmachung erfolgt durch die Einreichung eines ärztlichen Attests. Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.). Wenn das Attest postalisch eingereicht wird, muss das Datum des Poststempels deutlich lesbar sein. Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung bzw. präsenzpflichtigen Veranstaltung ausgestellt worden sein.
A) Prüfungsleistungen
Im Fall von Prüfungsleistungen (Klausur, mündl. Prüfung, vom Prüfungsamt festgesetzte Termine für Bachelor- bzw. Masterarbeiten, ...) richten Sie die Krankmeldung bitte an das Prüfungsamt.
B) Anwesenheitspflichtige Veranstaltungen
Im Fall von anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen (Praktika, Vorbesprechungen, Exkursionen, ...) richten Sie die Krankmeldung bitte an die jeweils zuständige Dozentin bzw. den jeweils zuständigen Dozenten.Anmeldung zu Notenverbesserungen von Modul(teil)abschlussklausuren (nur BSc Biowissenschaften)
Im Studiengang BSc Biowissenschaften sind Notenverbesserungen von Modulabschluss(teil)klausuren möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Studierenden grundsätzlich für alle Nachschreibetermine von Modulabschluss(teil)klausuren zur Notenverbesserung bis 14 Tage vor dem jeweiligen nächstmöglichen Klausurtermin im Prüfungsamt anmelden müssen. Dies kann entweder persönlich oder per E-Mail geschehen. Bei einer Anmeldung per E-Mail bekommen Sie auf jeden Fall eine Rückmeldung innerhalb von drei Werktagen per E-Mail vom Prüfungsamt, ob die Anmeldung eingegangen ist. Sollte dies nicht geschehen, melden Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit noch einmal an! Spätere Anmeldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Rücktritts aufgrund von Krankheit/Rücktritt mit triftigem Grund, sind Sie automatisch zur Nachklausur angemeldet! Dieses gilt für alle Studiengänge.Anmeldung zu Modulwiederholungsprüfungen (Lehramt und Nebenfach Biologie)
Die Anmeldung zu Modulwiederholungsprüfungen in den Lehramtsstudiengängen und im Nebenfach muss bis 14 Tage vor dem gewünschten Klausurtermin (dies muss nicht der nächstmögliche sein) im Prüfungsamt erfolgen. Dies kann entweder persönlich oder per E-Mail geschehen. Bei einer Anmeldung per E-Mail bekommen Sie auf jeden Fall eine Rückmeldung innerhalb von drei Werktagen per E-Mail vom Prüfungsamt, ob die Anmeldung eingegangen ist. Sollte dies nicht geschehen, melden Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit noch einmal an! Spätere Anmeldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Rücktritts aufgrund von Krankheit/Rücktritt mit triftigem Grund, sind Sie automatisch zur Nachklausur angemeldet! Dieses gilt für alle Studiengänge.Abmeldung beim Fehlen in anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen
Studierende, die aus schwerwiegenden Gründen einen zugeteilten Platz in einer anwesenheitspflichtigen Veranstaltung nicht wahrnehmen können, müssen sich bei der Dozentin bzw. beim Dozenten und im Dekanat unter Angabe der Gründe rechtzeitig abmelden (ggf. Vorlage des ärztlichen Attests, siehe auch Krankmeldung oben).
Wird ein zugeteilter Kursplatz im Bachelor-Studium nicht wahrgenommen, verliert die bzw. der Studierende den Anspruch auf diesen Platz. Ein neuer Kursplatz kann erst dann wieder zur Verfügung gestellt werden, wenn es dafür keine weitere Bewerberin bzw. keinen weiteren Bewerber gibt.
Wird ein zugeteilter Kursplatz im Master-Studium unentschuldigt nicht wahrgenommen, wird die bzw. der Studierende für mindestens ein Semester aus dem elektronischen Wahlverfahren ausgeschlossen. Eine Wiederaufnahme ist erst zum übernächsten Semester möglich. (Gem. FBR-Beschluss vom 30.04.03)Abmeldung von Vertiefungs- und Fortgeschrittenenmodulen
Zum Abmelden von Vertiefungsmodulen und Fortgeschrittenenmodulen vor dem Beginn der Veranstaltung benötigen Sie ein Formblatt, welches Sie von der modulverantwortlichen Person unterschreiben lassen und im Dekanat abgeben. Weitere Informationen finden Sie unter Online-Wahlen.
Ausnahmeregelungen für Schwangere, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung, Spitzensportler*innen, chronisch Erkrankte
Für Schwangere, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und Studierende mit chronischer Erkrankung sind Flexibilisierungen des Biologiestudiums möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt.
Folgende Ansprechpersonen des Fachbereichs und der Universität Münster können in verschiedenen Fällen weiterhelfen:- Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs Biologie
- Behindertenbeauftragte des Fachbereichs Biologie
- Studentische Inklusionstutor*innen
- Spitzensportförderung an der Uni Münster
- Ansprechpartnerin für schwanger/stillende Studentinnen
- Studieren mit Kind
Schwangere und stillende Studentinnen unterliegen zum Eigenschutz besonderen Bestimmungen im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen im Labor – nehmen Sie aus diesem Grund frühzeitig Kontakt mit der verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten einer Laborveranstaltung und mit der Studiengangskoordination auf!