Für die Erstellung und zur Abgabe der Dissertation:
- Vorgabe für die Beschriftung des Einbandes der Exemplare
- Vorgabe für das Titelblatt
- Muster für Lebenslauf
- Hinweis zur Veröffentlichung der Dissertation
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Vordrucke für die Promotionsordnung vom 30.10.2019:
- Zulassung zur Promotionsprüfung
- Vordruck für die Versicherungen nach § 7, Abs. 3, Nr. 5, 6, 9
- Vordruck für die Versicherung nach § 7, Abs. 3, Nr. 2
- Informationen (für Doktorandinnen und Doktoranden zum Abschluss des Promotionsverfahrens)
Vordrucke für die Promotionsordnung vom 29.11.2007:
- Zulassung zur Promotionsprüfung
- Vordruck für die Versicherungen nach § 6, Abs. 3, Nr. 5, 6, 9
- Vordruck für die Versicherung nach § 6, Abs. 3, Nr. 2
-
Informationen (für Doktorandinnen und Doktoranden zum Abschluss des Promotionsverfahrens)
Vordrucke für die Promotionsordnung vom 26.03.2003:
- Zulassung zur Promotionsprüfung
- Vordruck für die Versicherung nach § 6 Abs. 3 b
- Vordruck für die Versicherungen nach § 6 Abs. 3 e, f und h
- Vordruck Erklärungen der Prüferinnen/Prüfer
-
Informationen (für Doktorandinnen und Doktoranden zum Abschluss des Promotionsverfahrens)
Für alle Doktoranden, die nach der Promotionsordnung vom 26.03.2003 ihre Promotion begonnen haben, besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag nach der Ordnung vom 29.11.2007 zu promovieren.