Anmeldung zur Promotion

Bei Promotionsanfragen von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Ausland ist es ratsam, vor der Einreise Kopien der erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsfähigkeit im Promotionsprüfungsamt einzureichen, um eine spätere Verzögerung zu vermeiden und die Immatrikulation an der Universität, die eine Zulassung im Fachbereich Biologie voraussetzt, zu gewährleisten.

Doctoral candidates from embargo states:
As  of January 1, 2024, new rules for the collaboration with embargo states (a long list of more than 30 states!) are in force. This includes registration of doctoral students from these countries. If as a research group leader, you consider hiring a doctoral student from one of these states, or if as a potential candidate, you consider doctoral studies at our Faculty, make sure to enquire ahead of time about the requirement to obtain permission to do so. As this is a new rule, we cannot yet anticipate how much time such an enquiry will take. You can find more information here. Thank you for your understanding.


Anmeldung zum Beginn der Promotion:
Für die Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens benötigen Sie u. a. die Einverständniserklärung Ihres zukünftigen Betreuers/Betreuerin aus der Gruppe der Professoren bzw. Habilitierten, der/die zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern (ebenfalls aus der o.g. Gruppe) das Promotionskomitee bildet (gemäß § 5 "Promotionskomitee" der Promotionsordnung vom 30.10.2019). Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Dissertation erfolgt sein.
Ebenfalls sechs Monate nach Beginn muss die von Betreuer*in und Doktorand*in unterzeichnete Promotionsvereinbarung des jeweiligen Strukturierten Promotionsprogramms eingereicht werden.
Für die Zulassung zum Promotionsstudium im FB Biologie werden folgende Unterlagen benötigt:

Seit dem Wintersemester 2023/24 ist für Bewerber*innen mit indischen Abschlüssen das APS-Zertifikat verpflichtender Bestandteil der Anmeldung und Immatrikulation!

Weitere Informationen finden Sie hier: