Habilitieren am Fachbereich Biologie

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung).  Mit der Habilitation erwirbt der Habilitand/die Habilitandin die Lehrbefugnis (venia legendi) in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und das Recht, die Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ zu führen. (vgl. Habilitationsordnung §1)

Die für eine Habilitation im Fachbereich Biologie notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:

Merkblatt um Habilitationsersuchen
Habilitation Request at the Faculty of Biology
Habilitationsordnung

Für Ihr Habilitationsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!