Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation erwirbt der Habilitand/die Habilitandin die Lehrbefugnis (venia legendi) in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und das Recht, die Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ zu führen. (vgl. Habilitationsordnung §1)
Die für eine Habilitation im Fachbereich Biologie notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Merkblatt um Habilitationsersuchen
Habilitation Request at the Faculty of Biology
Habilitationsordnung
Für Ihr Habilitationsvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!