In guter Verfassung
Schlank und rank ist sie geworden, die neue Verfassung der WWU. Zwölf Artikel auf sechs DIN-A4-Seiten legen künftig die Grundzüge der Arbeit an der Uni Münster fest. Alles weitere ist im Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) geregelt, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist und dem jetzt die Verfassung angepasst wurde. Dabei hat sich der Senat für Bewährtes entschieden: Es bleibt bei einem Rektorat, Kanzler oder Kanzlerin werden auch künftig der Verwaltung vorstehen und Dekane haben nach wie vor kein Stimmrecht im Senat, dessen Zusammensetzung mit zwölf Professoren, vier Studierenden, vier wissenschaftlichen und drei sonstigen Mitarbeitern unverändert geblieben ist.
Neu ist das Gremium des Hochschulrates, der laut HFG das Rektorat oder das Präsidium wählt, wobei der Senat zustimmungspflichtig ist. Er nimmt außerdem den Rechenschaftsbericht entgegen und segnet den Hochschulentwicklungsplan ab. Aus der Vielzahl der Möglichkeiten hatte sich der Senat bereits im Vorfeld entschieden, dass der aus acht Mitgliedern bestehen soll. Davon sind fünf Mitglieder Externe, aus denen auch der Vorsitzende mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gewählt werden muss.
Die Amtszeit der Rektorin beziehungsweise des Rektors wird verlängert: nach der ersten Wahl sechs Jahre, bei Wiederwahlen, deren Zahl nicht begrenzt ist, jeweils vier Jahre. Der Kanzler oder die Kanzlerin werden für jeweils acht Jahre gewählt. Die Zahl der Prorektoren, deren Amtszeit jeweils mit der der Rektorin oder des Rektors endet, ist nicht festgelegt. Einer von ihnen kann aus der Gruppe der Juniorprofessoren oder der wissenschaftlichen Mitarbeiter stammen.
Die Fachbereiche haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen einer Dekane- und einer Dekanatslösung zu entscheiden. Einem Dekanat gehören mindestens zwei und höchstens vier Prodekane an. Ein Prodekan ist mit den Aufgaben insbesondere im Bereich der Studienorganisation, der Studienplanung und der berufspraktischen Tätigkeiten betraut. Höchstens die Hälfte der Prodekane kann anderen Gruppen als der der Hochschullehrer angehören.
Lehrende und Lernende im Geist der Partnerschaft geeint
Ebenfalls in der Verfassung festgeschrieben ist die Verpflichtung, dass sich die WWU ein Leitbild gibt. Einige Grundwerte sind bereits festgelegt: "Die Westfälische Wilhelms-Universität hat die Aufgabe, Wissenschaft und Kunst in Forschung, Lehre und Studium frei zu pflegen und die Entwicklung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Verbreitung wissenschaftlicher Methodik und die Förderung des wissenschaftlichen Denkens voranzutreiben." Lehrende und Lernende seien im Geiste der Partnerschaft zu gemeinsamer Arbeit verpflichtet, der die Fähigkeit entspringen soll, eigene und fremde Standpunkte kritisch zu prüfen. Darüber hinaus wird die Verantwortung in Wissenschaft, Gesellschaft und Umwelt betont.
bn