Leistung wird in Zukunft stärker belohnt
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Erkämpften einen neuen Tarifvertrag: die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter des Klinikums, die über drei Monate im Ausstand waren. Foto: FMZ |
Stärkere
Belohnung der Leistung, mehr Förderung von jungen Menschen in der
Familienphase, mehr Autonomie der Länder – der neue Tarifvertrag der
Länder (TV-L), der am 1. November in Kraft treten soll, bedeutet eine
kleine Revolution. Das alte BAT-System wird abgelöst zu Gunsten eines
Tarifvertrages, der den bisher Beschäftigten weit gehend ihre alten
Rechte gewährt, für neu Eingestellte aber zum Teil erhebliche
Einschränkungen bedeutet. Ein Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent
wird es erst 2008 geben, bis dahin sind drei Einmalzahlungen in Höhe
von 50 bis 450 Euro je nach Einkommensstufe vorgesehen.
Aufgehoben ist die bisherige automatische Anhebung der Gehälter nach Altersstufen und der Bewährungsaufstieg, aufgehoben ist die Einteilung der Vergütung in Grundgehalt, Ortszuschlag, Allgemeine Zulage und sonstige Zuschläge, aufgehoben auch die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Jeder bekommt dann einen Fixbetrag, der nach Berufserfahrung und nicht nach Alter angehoben wird. Niemand, der bisher beim Land beschäftigt ist, muss befürchten, durch den TV-L finanziell benachteiligt zu werden. Das bisherige Gehalt ist garantiert.
Ingesamt 15 Entgeltgruppen sind vorgesehen. Wie aber die Einstufung aus den BAT-Gruppen in die neuen E-Gruppen erfolgen soll, ist noch nicht klar. "Dazu brauchen wir einen weiteren Tarifvertrag, der noch nicht vorliegt", erläutert Personaldezernent Bernhard Cloppenburg. "Für den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen sind die Eingruppierungsmerkmale auch nach zwei Jahren noch nicht festgelegt."
Unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbart
Klar ist aber, dass sich zum einen die Arbeitszeit erhöhen, zum anderen die Jahressonderzahlung, in der Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgehen, verringern wird. 39,68 Stunden ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in NRW, dass damit nach Bayern die zweithöchste Arbeitszeit in den Ländern aufweist. Ausgenommen wurden davon Beschäftigte, die ständig Wechsel- oder Schichtarbeit leisten, wie es am Uniklinikum oder im Heizkraftwerk der Fall ist. Hier bleibt es bei 38,5 Stunden. Das bedeutet, die restlichen Mitarbeiter werden mehr als 39,68 Stunden arbeiten müssen. Wie viel mehr, ist ebenfalls noch unklar, da sich die 39,68 Stunden auf den Schnitt in ganz NRW beziehen. Teilzeitbeschäftigte müssen entsprechend mehr arbeiten. Die Absenkung der Jahressonderzahlung dagegen steht bereits fest. In den unteren Gruppen wird die Zahlung 95 Prozent betragen, ein Anteil, der stufenweise bis auf 35 Prozent für die höheren Einkommensgruppen zurückgefahren wird. Jene Mitarbeiter, die nach dem 1. Juli 2003 eingestellt wurden – dem Zeitpunkt, zu dem der alte Tarifvertrag einseitig von den Ländern gekündigt worden war – mussten bereits jetzt 41 Stunden arbeiten und bekamen ebenso wie die Beamten weniger Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ihre Arbeitszeit wird wieder reduziert, ihre Jahressonderzahlung innerhalb von zwei Jahren angepasst.
Bei Neueingestellten werden die Anfangsvergütungen höher ausfallen, erläutert Manfred Pech, zuständig für die wissenschaftlichen Angestellten. "Dafür flacht die Gehaltskurve am Ende ab." Kostenneutral soll das neue System sein, da aber gerade an Hochschulen viele Beschäftigte nur befristete Verträge bekommen, werden die niedrigeren Stufen im Alter wohl nicht voll wirksam werden.
Der TV-L sieht auch ein Leistungsentgelt vor, das später bis zu acht Prozent das Gesamtvolumens ausmachen soll. "Nähere Regelungen über die Ausgestaltung müssen tarifvertraglich noch getroffen werden. Gelingt das nicht in nächster Zeit, ist vorgesehen, dass jeder Beschäftigte ab 2007 zwölf Prozent des Septembereinkommens als Zuschlag bekommt", sagt Werner Horstmann, Abteilungsleiter für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten. Ein guter Anreiz, um möglichst schnell ein funktionierendes Anreizsystem zu installieren ...
bn