Keine Angst vor Insolvenz
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Weit gehend abgelehnt wird die Idee eines Hochschulrates auch von den -studierenden, die einen Verlust der Hochschul-Autonomie befürchten. Foto: pg |
Nordrhein-westfälische Hochschulen werden auch in Zukunft nicht insolvent werden können, wie es im Referentenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) vorgesehen war. Damit reagierte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart auf die zahlreichen Proteste der Hochschulen. Der neue Entwurf, der am 21. Juni in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde und eine grundlegende Neustrukturierung bedeutet, sieht nun in Anlehnung an die Kommunalverfassung vor, dass für den Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein "Amtswalter" eingesetzt wird. Wörtlich heißt es im Entwurf: "Es besteht ein überragend hohes öffentliches Interesse daran, dass eine zahlungsunfähige oder eine von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Hochschule ihre Zahlungsfähigkeit wiedererlangt. Vor diesem Hintergrund ist es verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn ein demokratisch legitimierter Amtswalter als Staatsbeauftragter die Befugnisse der Gremien sowie der hochschulischen Funktionsträger in den im Gesetz genannten beiden Fällen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ausübt. Durch die Zulässigkeit der Implementierung einer derartigen Möglichkeit soll zugleich erreicht werden, dass in der Hochschule ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln an den Tag gelegt wird."
Ebenfalls abgemildert wurden die Bestimmungen zur Wahl eines Hochschulrats. Nun muss er nicht nur vom Ministerium, sondern auch vom Senat bestätigt werden. Die Hochschulen können in der Grundordnung selbst festlegen, ob er zur Gänze oder zur Hälfte aus externen Mitgliedern besteht. Wieder aufgenommen wurde die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als explizite Aufgabe der Hochschulen, die im bisherigen Entwurf nicht mehr aufgetaucht war.
Nach der Sommerpause soll eine Expertenanhörung im Landtag stattfinden. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden und am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
bn