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Mehr Autonomie gern, aber nicht so

Stellungnahme zum Hochschulfreiheitsgesetz



Verwaisen Hörsäle, weil die Hochschule pleite ist? Das Hochschulfreiheitsgesetz lässt auch Insolvenzen zu.   

Foto: A. Klauser


Die nordrhein-westfälischen Hochschulen sind sich weit gehend einig: Zwar begrüßen sie den Gedanken an mehr Autonomie, doch einhellig wird der Entwurf zum „Hochschulfreiheitsgesetz“ (HFG) abgelehnt. Auch der Senat der Uni Münster hat sich dieser Haltung einstimmig bei einer Enthaltung angeschlossen. In seiner Stellungnahme begrüßt er mehr Autonomie ausdrücklich. Allerdings sei die mit dem Referentenentwurf verwirklichte konkrete Ausgestaltung dieses Ansatzes unter zahlreichen Gesichtspunkten grundsätzlich zu kritisieren, "da sie die Freiheit von Forschung und Lehre in ganz erheblichem Ausmaß einschränkt". Insbesondere die vorgesehene Einrichtung eines Hochschulrats würde zu erheblichen Verwerfungen führen. Beanstandet wird vom Senat vor allem, dass die Hochschulen auf die  Zusammensetzung dieses Gremiums keinen maßgeblichen Einfluss haben.

In der Stellungnahme heißt es: "Wenn ein weit gehend fremdbestimmt zusammengesetztes Gremium die Universitätsleitung einsetzt und im gleichen Zuge dem Senat nur noch eine beratende Funktion zugebilligt wird, sind die strategisch wichtigen Entscheidungen der Hochschule nicht mehr ausreichend von den ihr angehörenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern legitimiert". Die vom Land geplanten neuen Leitungsstrukturen an den Hochschulen bieten nach Ansicht des Senats keine Gewähr für eine freie Entfaltung von Forschung und Lehre.

Deutlich kritisiert werden auch Regelungen des Gesetzentwurfs zur Umwandlung der Landeshochschulen in Körperschaften, die kein Vermögen haben werden, "wohl aber in alle Pflichten des Landes eintreten, zu denen beispielsweise die Übernahme und Besoldung der an ihr tätigen Beamtinnen und Beamten und Angestellten gehört". Die Hochschulen würden so in die Insolvenz entlassen, noch bevor sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ihren Betrieb überhaupt aufgenommen hätten.

Ebenfalls deutlich kritisiert wird, dass "den Hochschulen eine Hybrid-Struktur verpasst wird, mit der sich der Staat verschlankt, die aber den Apparat von Fremdverwaltung, Selbstverwaltung und Aufsichts- und Kontrollinstitutionen für die Hochschule so aufbläht, dass die Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben zu verkümmern droht". So würden beispielsweise viermal jährliche Berichte über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage, Evaluationsberichte nach innen und außen und ständige Verhandlungen über "Ziel" und "Leistung" auferlegt.

Das Nebeneinander von klassischen und "neuen" Steuerungsmodellen, von Rechtsverordnungen und Zielvereinbarungen wird ebenfalls vom Senat moniert. Gerade die Zielvereinbarungen trügen die Gefahr in sich, dass quantifizierende Ansätze, die den geisteswissenschaftlichen Fächer nicht gerecht würden, überbetont würden. 

  nf/bn