Mehr Autonomie gern, aber nicht so
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Verwaisen Hörsäle, weil die Hochschule pleite ist? Das
Hochschulfreiheitsgesetz lässt auch Insolvenzen zu.
Foto: A. Klauser |
In der Stellungnahme heißt es: "Wenn ein weit gehend fremdbestimmt zusammengesetztes Gremium die Universitätsleitung einsetzt und im gleichen Zuge dem Senat nur noch eine beratende Funktion zugebilligt wird, sind die strategisch wichtigen Entscheidungen der Hochschule nicht mehr ausreichend von den ihr angehörenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern legitimiert". Die vom Land geplanten neuen Leitungsstrukturen an den Hochschulen bieten nach Ansicht des Senats keine Gewähr für eine freie Entfaltung von Forschung und Lehre.
Deutlich kritisiert werden auch Regelungen des Gesetzentwurfs zur Umwandlung der Landeshochschulen in Körperschaften, die kein Vermögen haben werden, "wohl aber in alle Pflichten des Landes eintreten, zu denen beispielsweise die Übernahme und Besoldung der an ihr tätigen Beamtinnen und Beamten und Angestellten gehört". Die Hochschulen würden so in die Insolvenz entlassen, noch bevor sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ihren Betrieb überhaupt aufgenommen hätten.
Ebenfalls deutlich kritisiert wird, dass "den Hochschulen eine Hybrid-Struktur verpasst wird, mit der sich der Staat verschlankt, die aber den Apparat von Fremdverwaltung, Selbstverwaltung und Aufsichts- und Kontrollinstitutionen für die Hochschule so aufbläht, dass die Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben zu verkümmern droht". So würden beispielsweise viermal jährliche Berichte über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage, Evaluationsberichte nach innen und außen und ständige Verhandlungen über "Ziel" und "Leistung" auferlegt.
Das Nebeneinander von klassischen und "neuen" Steuerungsmodellen, von
Rechtsverordnungen und Zielvereinbarungen wird ebenfalls vom Senat
moniert. Gerade die Zielvereinbarungen trügen die Gefahr in sich, dass
quantifizierende Ansätze, die den geisteswissenschaftlichen Fächer
nicht gerecht würden, überbetont würden.
nf/bn