Mehr Freiheit, weniger Geld?
Die dichteste, aber nicht die beste Hochschullandschaft Europas – diese Diagnose liegt Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart gerade nach dem Abschneiden Nordrhein-Westfalens in der ersten Runde der Exzellenzinitiative offenbar schwer im Magen. Die Therapie sieht er in einer größeren Autonomie der Hochschulen, die er mit dem "Hochschulfreiheitsgesetz" ausbauen will. In Kraft treten soll es Anfang 2007.
Kernpunkt ist ein verstärkter Wettbewerb zwischen den Hochschulen, dem sie sich nur stellen könnten, wenn sie schnellere Entscheidungen treffen, unbürokratischer und strategisch eigenverantwortlich handeln und ihre Ressourcen effektiver als bisher einsetzen können. Um das zu erreichen, will Pinkwart die Hochschulen des Landes in Körperschaften öffentlichen Rechts umwandeln, wie es bereits bei den Studentenwerken und den Universitätskliniken geschehen ist. Das bedeutet, dass der Staat nur die Rechts-, aber nicht mehr die Fachaufsicht hat. Die Beschäftigten, Beamte wie Angestellte, werden Beschäftigte der Hochschulen – mit allen bisherigen Rechten und Pflichten, die bisherigen Arbeitsverhältnisse sollen bestehen bleiben. Die Hochschulen erhalten Zuschüsse, mit denen sie frei wirtschaften können, wie bereits durch den Globalhaushalt vorbereitet. Ausnahme sind die Liegenschaften, deren Verwaltung beim Land verbleibt.
Auch die Entscheidungsstrukturen sollen sich ändern. Den Hochschulen ist es frei gestellt, ob sie ein Präsidium oder ein Rektorat an der Spitze haben wollen. Verpflichtend wird ein Hochschulrat, der mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern außerhalb der Hochschule besteht und unter anderem den Rektor oder Präsidenten wählt. Die Rechte und Pflichten des Hochschulrates können allerdings zum Teil durch ein erweitertes Präsidium oder Rektorat übernommen werden. Mitglieder wären alle Dekane der Hochschule.
Der Innovationsminister betonte, dass die Finanzierung der Hochschulen staatliche Aufgabe bleibe, sich jedoch stärker an erbrachten Leistungen orientieren werde.