Gesetzentwurf zur Professorenbesoldung in der Diskussion

Leistungsanreize sollen verstärkt werden
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Der Weg nach oben wird mit größeren Hindernissen gepflastert, wenn die Besoldung der Professoren zum 1. Januar 2005 geändert wird.
Foto: Nicole Bendig   
Kostenneutral soll sie sein, leistungsfördernd und gerecht - die neue Professorenbesoldung, zu der jetzt das Landeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen will, soll vielen Anforderungen gerecht werden. Umso schwieriger ist es, sie alle zu berücksichtigen. Die Eckwerte sind klar und durch Bundesgesetz vorgegeben: Statt der C-Besoldung mit Dienstaltersstufen soll es nur noch W2- und W3-Professoren geben. Diese erhalten ein Grundgehalt, das deutlich unter dem jetzigen Durchschnitt liegt, und können es durch Leistungs- oder Funktionszulagen aufbessern.

Aber schon die Frage, ob es an den Universitäten Professoren mit unterschiedlichen Besoldungsgruppen geben soll oder nur die der Besoldungsgruppe W3, scheidet die Geister. "Die Landesrektorenkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass universitäre Professoren nur nach W3 bezahlt werden, noch ist unklar, ob im Kabinettsentwurd beide Besoldungsgruppen vorgesehen sein werden", erläutert Personaldezernent Bernhard Cloppenburg. Unklar ist auch, wer über die Vergabe der verschiedenen Leistungszulagen nach welchen Kriterien entscheiden soll. Denkbar ist zum Beispiel die Berücksichtigung von Preisen, Patenten, Forschungsschwerpunkten, Lehrevaluation und internationalem Engagement.

Die neue Besoldung wird nicht nur für die Professoren einen Einschnitt bedeuten. Zwar sind nur jene davon betroffen, die neu berufen werden oder Berufungs- und Bleibeverhandlungen erfolgreich abschließen, doch wird der stärkere Wettbewerb wohl auch das Klima an der Uni entscheidend ändern. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass in den ersten Jahren fast ausschließlich Privatdozenten berufen werden, da alteingesessene Professoren nicht mehr Hochschule und Besoldungsgruppe werden wechseln wollen. Weniger Stellen werden frei, Erstarrung könnte die Folge sein.

Außerdem ist unklar, wie das neue System finanziert wird. Denn die Mittel, die für Leistungs- und Funktionszulagen ausgeschüttet werden, der so genannte Vergaberahmen, errechnen sich voraussichtlich aus der Differenz zwischen dem jetzigen Durchschnittsgehalt aller Professoren des Landes und dem Grundgehalt W3 beziehungsweise W2. Für eine W3-Professur wären dies rund 11000 Euro im Jahr - zu wenig, wie Cloppenburg meint, um im Wettbewerb mit anderen Bundesländern bestehen zu können. "Da diese teilweise ein deutlich höheres Durchschnittsgehalt haben, wird die Differenz natürlich höher ausfallen. Damit kann auch mehr Geld ausgeschüttet werden", erläutert der Personaldezernent. Da setzt die Kritik der Landesrektorenkonferenz an, die einen höheren Vergaberahmen fordert. Ebenfalls in der Diskussion ist die Frage, ob und wie auch Kanzler in das neue Besoldungsrecht übergeleitet werden können. Und auch eine Regelung, die im Vorfeld diskutiert wurde, nämlich dass Leistungszulagen frühestens nach fünf Jahren nach Berufung gezahlt werden können, sei so nicht praktikabel, erläutert Cloppenburg.

Bevor das neue Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet wird, werden die Hochschulen wohl noch einmal Stellung nehmen können. Die diferenzierte Regelung der Verfahren soll über eine Rechtsverordnung erfolgen, die für den Herbst erwartet wird.

bn