Deutsche, EU/EWR-Bewerbende und ihnen Gleichgestellte
Bachelorstudiengänge und Staatsexamen Rechtswissenschaft
Für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Nach Abzug von bestimmten Quoten wie für Härtefälle, Zweitstudium und ausländische Bewerbende, werden 20 % der Studienplätze nach Abiturbestennote und 80 % im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. In diesem Auswahlverfahren wird die Abiturnote um 0,1 je Semester Wartezeit verbessert, wobei maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt werden können und maximal auf die Verfahrensnote 1,0 verbessert wird. Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Wartesemester werden durch Ihre in der Bewerbung gemachten Angaben automatisch vom System berechnet.
Jede sich bewerbende Person wird sowohl auf der Rangliste nach Abiturbestennote als auch auf der Rangliste für das Auswahlverfahren der Hochschule berücksichtigt. Bei gleicher Abiturnote entscheiden als nachrangige Kriterien ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz.
Die Universität Münster vergibt die Studienplätze für alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge und den Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Das bedeutet, dass die Ranglisten aller teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und miteinander abgeglichen werden mit dem Ziel, die Studienplätze zügiger und zuverlässiger zu besetzen. Dieses Verfahren erfordert einige Besonderheiten und wird in unserer Checkliste zum DoSV einfach und verständlich erklärt. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf den Seiten von Hochschulstart.de.
Es gibt keine "Warteliste" für zukünftige Verfahren. Um nach einer Ablehnung im Vorsemester einen Studienplatz im Folgesemester erhalten zu können, ist eine erneute Bewerbung zwingend erforderlich.
Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin
Für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Zuerst wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerbende, Landarztquote, Bewerbende für ein Zweitstudium etc.) vergeben. Dann erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten, bei denen alle Bewerbenden automatisch in allen drei Quoten erfasst werden. Es handelt sich hier um die Abiturbestenquote (30 %), die Zusätzliche Eignungsquote "ZEQ" (10 %) und die Auswahlquote der Hochschulen (AdH) (60 %).
Abiturbestenquote (30 %):
Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.Zusätzliche Eignungsquote (10 %):
Innerhalb der ZEQ-Quote werden Kriterien wie der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) / Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest (PhaST) und bestimmte anerkannte Berufsausbildungen berücksichtigt. Folgende Werte werden bei der Vergabe einbezogen:Medizin/Zahnmedizin Pharmazie TMS
ab 2022: 90 PunktePhaST
ab WiSe 23/24: 100 Punkte (vorher 90 Punkte)Berufsausbildung
10 PunkteAbiturnote
ab WiSe 23/24: keine Punkte (vorher: 10 Punkte)Auswahlquote der Hochschulen (60 %):
Die restlichen 60 % werden in der Auswahlquote der Hochschulen (AdH) vergeben. Folgende Werte werden bei der Vergabe einbezogen:Medizin/Zahnmedizin Pharmazie Abiturnote
ab WiSe 20/21: 56 PunkteTMS
ab WiSe 20/21: 40 PunkteAbiturnote
50 PunktePhaST
40 PunkteBerufsausbildung
10 Punktegeleisteter Dienst
ab WiSe 20/21: 3 PunktePreise
1 PunktFür die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gilt: Die erreichbare Gesamtpunktzahl beläuft sich auf 100 Punkte.
Im Anschluss werden Bewerbende berücksichtigt, die einen Härtefall geltend machen und in keiner der o.a. Quoten eine Zulassung erhalten konnten.
Dieses Verfahren gilt nur für Bewerbende mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie auf der Seite der Mezinischen Fakultät medicampus als auch bei Hochschulstart.
Studiengänge mit Eignungsprüfung
Für die Bachelorstudiengänge im Fach Sport (außer Human Movement in Sports and Exercise) und für die Bachelorstudiengänge im Fach Musik (außer Musikwissenschaft) muss vor der Bewerbung eine Eignungsprüfung bestanden werden. Bitte beachten Sie, dass die Eignungsprüfungen teilweise deutlich vor dem Beginn der Bewerbungsphase stattfinden.
- Weitere Informationen zur Eignungsprüfung für Bachelorstudiengänge im Bereich Sport: Institut für Sportwissenschaft
- Weitere Informationen zur Eignungsprüfung für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge im Fach Musik: Institut für Musikpädagogik
- Weitere Informationen zur Eignungsprüfung für musische Bachelorstudiengänge mit dem Abschlussziel Bachelor of Music: Musikhochschule
Höheres Fachsemester
In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern können Studienplätze nur vergeben werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Nicht jeder Studienplatz von Studienabbrechenden wird nachbesetzt. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn die Anzahl der im beantragten Fachsemester als auch der insgesamt in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs eingeschriebenen Studierenden die festgesetzte Studienplatzkapazität unterschreitet.
Sollten in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs einige (wenige) Studienplätze vorhanden sein, würden diese Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben werden:
- Studierende, die bereits an der Universität Münster für ein niedrigeres Fachsemester im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) eingeschrieben sind und anrechenbare Leistungen für ein höheres Fachsemester für diesen Studiengang erbracht haben.
- Studienortwechselnde, die bereits im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer Hochschule innerhalb der EU eingeschrieben sind. Muss innerhalb dieser Gruppe eine Auswahl getroffen werden, entscheidet das Los.
- Studiengangwechselnde, die noch nie im selben Studiengang an einer Hochschule innerhalb der EU eingeschrieben sind oder waren. Muss innerhalb dieser Gruppe eine Auswahl getroffen werden, wird nachrangig zugelassen, wer:
- bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat,
- in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Studienfach im 1. Fachsemester eingeschrieben ist, oder
- in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Studienfach in einem höheren Fachsemester eingeschrieben ist.