Nebenjob
Bei der Finanzierung des Studiums durch einen Nebenjob gibt es einiges zu bedenken: die hohe Arbeitsbelastung in Ihrem Studiengang lässt nicht viel Zeit für einen Nebenjob. Studentenjobs sind sehr gefragt und oft sind ausreichend gute Sprachkenntnisse erforderlich. Verlassen Sie sich nach Möglichkeit nicht darauf, dass Sie sich durch einen Nebenjob finanzieren!
Bitte beachten Sie: Studentenjobs können sich auf Kranken-, Renten- und Sozialversicherungsbeiträge sowie auf Ihre Steuerpflicht auswirken!
Jobangebote werden regelmäßig in den regionalen Tageszeitungen (Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung) und den lokalen Veranstaltungszeitschriften (z.B. Na Dann, Ultimo, GIG) veröffentlicht. Außerdem gibt es studentische Hilfskräfte (SHK) in den Fakultäten, Instituten und verschiedenen Einrichtungen der Universität. Auf dem Karriereportal der Universität Münster (UNIKAP.MS) finden Sie Stellenangebote wie Praktika, Werkstudentenstellen und Stellen für Hochschulabsolventen.
Im Infoportal des Career Service finden Sie Tipps für die Bewerbung auf einen Nebenjob:
www.uni-muenster.de/CareerService/infos/bewerbung/bewerbung-fuer-nebenjobs.html
Hinweis für Studierende aus Nicht-EU-Staaten:
Studierende aus Nicht-EU-Staaten dürfen während ihres Studiums nur maximal 120 volle Tage (oder 240 halbe Tage) pro Jahr in Jobs arbeiten, die nicht von der Hochschule angeboten werden.
Für freiberufliche Tätigkeiten, z.B. als Sprach- oder Musiklehrer, muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden. Vorsicht ist geboten: Auch Honorarjobs mit Arbeitsvertrag, wie z.B. die Tätigkeit als "Honorarkraft" an der Universität, gelten als freiberufliche Tätigkeit! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Job nicht als freiberufliche Tätigkeit gilt, fragen Sie besser bei der Ausländerbehörde nach!
Sprachkursteilnehmer*innen dürfen im ersten Jahr des DSH-Sprachkurses nur während der Ferien arbeiten.