Einschreibung

Bevor Sie mit dem Studium an der Universität Münster beginnen können, müssen Sie sich einschreiben. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu Ihrer Einschreibung auf Ihrem Zulassungsbescheid und besonders die Einschreibefristen. Achtung: Die Fristen können nicht verlängert werden! Die Online-Einschreibung können Sie bereits von zu Hause aus durchführen.
Für die Einschreibung benötigen Sie einen Krankenversicherungsnachweis. Diesen müssen Sie zum Zeitpunkt der Online-Einschreibung noch nicht haben, sondern können ihn später beim Studierendensekretariat nachreichen. Einige Studierende müssen noch weitere Unterlagen bei der Einschreibung vorzeigen bzw. postalisch einreichen. Diese Unterlagen werden Ihnen bei der Online-Einschreibung genannt.

Informationen zum Einschreibeprozess


Hinweis für Sprachkursstudierende in den studienvorbereitenden DSH-Kursen:

Wenn Sie am DSH-Sprachkurs teilnehmen wollen, müssen Sie nach der Zulassung den Einstufungstest ablegen. Für den Einstufungstest müssen Sie sich verbindlich anmelden. Beachten Sie die Frist für die Anmeldung, die auf Ihrem Zulassungsbescheid genannt ist. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Pass und Ihre Zulassung zum Einstufungstest mit. Das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache informiert die Teilnehmer*innen so schnell wie möglich per E-Mail, ob sie den Test bestanden haben oder nicht. Das Studierendensekretariat wird Sie in der ersten Kurswoche mit einer E-Mail über die weiteren Schritte des Einschreibungsprozesses informieren.

Zur Anmeldung

Bitte beachten Sie:
Falls Sie den Einstufungstest nicht bestehen, können Sie leider nicht an den Sprachkursen der Universität Münster teilnehmen.

Weitere Informationen zum Sprachkursangebot in Münster