Bewerbung um einen Studienplatz

Vor dem Studienstart sind Informationen rund um den Zugang zum Studium wichtig. Informieren Sie sich zu den Fristen und Abläufe auf dem Weg in Ihren Wunsch-Studiengang, passend zu Ihren Wunsch-Studienfächern.

  • Bewerbungsverfahren

    In der Regel ist es notwendig, dass Sie sich zu Beginn Ihres Lehramtsstudiums auf einen Studienplatz bewerben. Nur wenn Sie Ihren Studiengang vollständig aus zulassungsfreien Fächern kombinieren, ist keine Bewerbung notwendig.

    Fristen und Termine für den Studienzugang in Münster
    Informationen zur Bewerbung in Münster

    Bewerbung im Bachelor

    Der Studienstart in den Lehramtsstudiengängen in Münster ist nur im Wintersemester möglich. Eine Bewerbung ist üblicherweise von Anfang Mai und bis zum 15. Juli möglich. In den meisten Fällen ist dies eine reine Online-Bewerbung.
    Für ausländische Studienbewerber*innen, Sonderfälle im Bewerbungsverfahren oder die Bewerbung im höheren Fachsemester gelten zum Teil eigene Fristen.

    Informationen zur Bewerbung im Bachelor mit dem Ziel Lehramt
    Checkliste - Von der Bewerbung bis zur Zulassung im Bachelor in Münster
    Informationen zur Bewerbung im "höheren Fachsemester" (Einstufung / Hochschulwechsel)

    Bewerbung im Master

    Der Studienstart im Master of Education in Münster ist im Wintersemester und im Sommersemester möglich. Bewerbungsfrist zum WiSe ist der 15. Juli, zum SoSe der 15. Januar des Jahres, in dem Sie das Studium beginnen wollen.

    Informationen zur Bewerbung im Master of Education in Münster
    ZLB-Informationsbereich "Zugang zum Master of Education"

  • Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (NC-Fächer)?

    Ob ein Studienfach beim Studienstart im Bachelor zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem speziellen Informationsbereich zur Bewerbung im Lehramtsstudium (Bachelor) entnehmen. Hier sind die zulassungsfreien Fächer mit einem "*" gekennzeichnet.

    Informationsbereich Bewerbung im Lehramtsstudium (Bachelor)

    Weitere Informationen, z.B. zur Zulassungsbegrenzung im höheren Fachsemester oder beim Zugang zum Master of Education können Sie im Studienführer der Universität Münster bzw. für die beruflichen Fachrichtungen bei der Fachhochschule Münster finden.

    Studienführer der Universität Münster
    Studienführer der Fachhochschule Münster

     

  • Kriterien zur Bewerber*innenauswahl

    Vergabe von Studienplätzen im Bachelor:
    Abiturnote und die Wartezeit (Zeiten seit dem Abitur ohne Studieneinschreibung) sind relevant. Hieraus ergibt sich eine "Vergabenote". Bei gleicher Note entscheiden als nachrangige Kriterien ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz.
    Eine ausführliche Erklärung bietet folgende Webseite.

    Studienzulassung Bachelor

    Vergabe von Studienplätzen im Master of Education:
    Die Fach-Note des Bachelor und die Wartezeit (Zeiten seit Bachelorabschluss ohne Studieneinschreibung) ist relevant. Hieraus ergibt sich eine "Vergabenote". Bei gleicher Note entscheiden als nachrangige Kriterien ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz.
    Eine ausführliche Erklärung bietet folgende Webseite.

    Studienzulassung Master of Education

    Vergabe von Studienplätzen im Zweitstudium:
    Die Auswahl unter den Bewerbenden für ein Zweitstudium ergibt sich nach der Abschlussnote des Erststudiums (Bachelor, Staatsexamen, Magister, Diplom) und nach dem Grad der Bedeutung für die Gründe für das Zweitstudium.

    Studienzulassung im Zweitstudium

    Personen mit einer Zulassung zum Fach Kunst:
    Die bestandene Eignungsprüfung für das Fach Kunst an der Kunstakademie Münster bewirkt, dass Ihnen im Bewerbungsverfahren für das weitere Fach an der Universität Münster ein Bonus von 0,8 Punkten auf Ihre Abitur-Durchschnittsnote bzw. auf die Bachelor-Fachnote gewährt wird. D.h. Ihre Abiturnote verbessert sich zum Beispiel von 2,5 auf 1,7 für das Zulassungsverfahren an der Universität.

    Bewerbungsinformationen der Kunstakademie

    Vergabe von Studienplätzen im höheren Fachsemester:
    Informationen zur Zulassung "im höheren Fachsemester" finden Sie unter dem Link zur "Studienzulassung Bachelor" bzw. "Studienzulassung Master of Education" (siehe oben).

    Besondere Fälle im Bewerbungsverfahren:
    Zusätzliche Regelungen z.B. für minderjährige Studienbewerber*innen, Bewerbungen während eines Dienstes, bei Härtefällen oder zum Studium ohne Abitur (Beruflich Qualifizierte).

    Besondere Fälle im Bewerbungsverfahren

  • Auswahlgrenzen (Numerus Clausus / NC) in Münster

    Für „NC-Fächer“ ist festgelegt, wie viele Studienplätze die Hochschule bereitstellt. Eine Auswahlgrenze (Zulassungs- bzw. Notengrenze) entsteht dann, wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren geben an, mit welchem Notendurchschnitt bzw. mit welcher Vergabenote man im vergangenen Jahr einen Studienplatz bekommen hat und bieten daher eine Orientierung zu Ihren Chancen in zukünftigen Bewerbungsverfahren.

     Auswahlgrenzen in Lehramtsstudiengängen in Münster (1. Fachsemester)


    Beispiel: So werden die Tabellen zu den Auswahlgrenzen ab dem Sommersemester 2021 gelesen

    Zu Ihren Bewerbungschancen orientieren Sie sich an der rechten Spalte im Bereich AdH.

      Abiturbestenquote AdH
      DN Dienst Los DN Dienst Los
    Musterfach Bachelor HRSGe 1,4 Nein Nein 2,1 Nein Ja

    In diesem Beispiel konnten in der "Abiturbestenquote" alle Bewerbenden, die sich für das Musterfach im Bachelors HRSGe beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mindestens 1,4 erreicht hatten und keinen Dienst abgeleistet haben, zugelassen werden. Da nicht das Los entschieden hat, konnten somit alle Bewerbenden mit einer Abiturnote von 1,4 zugelassen werden.

    Über die Quote "Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)" konnten Bewerbende ohne Dienst mit der Verfahrensnote 2,1 zugelassen werden (die Verfahrensnote ergibt sich aus der Abiturnote, verbessert um 0,1 je Wartesemester). Da hier das Los entschieden hat, bedeutet dies, dass nicht alle Bewerbenden mit einer Verfahrensnote von 2,1 und keinem geleisteten Dienst zugelassen werden konnten.

    Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt.
    In den Tabellen zu Zulassungsgrenzen werden ausschließlich zugangsbegrenzte Fächer angegeben. Viele weitere Studienfächer sind "zulassungsfrei" zugänglich.

    Legende:

    AdH Auswahlverfahren der Hochschule
    DN Durchschnittsnote des Abiturs, wie sie auf dem Zeugnis steht
    VN Vergabenote: Abiturnote verbessert um 0,1 je Wartesemester
    Dienst Die zuletzt zugelassene Person hat einen Dienst abgeleistet
    Informationen zum Dienst
    Los Bei Ranggleichheit (Note und Dienst) hat das Los über die Zulassung entschieden.
    alle B. Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden.
  • Eignungsprüfungen

    Wenn Sie ein Studium mit einem der Fächer Kunst, Mediendesign und Designtechnik, Musik oder Sport beginnen wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung bestehen. Wichtig für Ihre Planung ist, dass die Termine für die Eignungsprüfungen u.U. erheblich früher liegen als die Bewerbungsfrist im Juli.

    Auf unserer Seite zu Studienvoraussetzungen finden Sie weiterführende Informationen zu den Eignungsprüfungen:

    Studienvoraussetzungen