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Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Wasserwissenschaften ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines Studiums mit naturwissenschaftlichen Grundlagen und einem deutlichen Wasser- bzw. Umweltbezug mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (180 LP), das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Staatsexamen etc.) mit einer Abschlussnote von mindestens 2,7 beendet worden ist.
Beispiele für fachlich einschlägige Bachelorstudiengänge sind:
- ein Bachelorabschluss Geowissenschaften mit Vertiefungsrichtung Umweltchemie oder Hydrogeologie,
- ein Bachelorabschluss in Umweltrecht,
- ein Bachelorabschluss in Ökologie oder
- ein Bachelorabschluss in Bauingenieurwesen mit Vertiefung Wasserwirtschaft.
Die Feststellung des qualifizierten Abschlusses trifft eine Zulassungskommission, die aus Mitgliedern aller beteiligten Institutionen zusammengesetzt ist, nach Vorlage geeigneter Unterlagen (wie z. B. dem Transcript of Records und dem Nachweis über besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, ehrenamtlichem Engagement, außerschulische Leistungen oder außerschulischen Qualifikationen). Die genaue Zusammensetzung der Zulassungskommission ist in der Zulassungsordnung festgelegt. Weitere Informationen gibt es bei der Zentralen Studienberatung.