Die Erteilung der ersten Weisungen für die Verwirklichung des Vierjahresplanes am 2. September 1936 auf dem Obersalzberg ist zugleich als Ergebnis der wirtschaftspolitischen Bestrebungen Adolf Hitlers um eine größtmögliche Autarkie des Deutschen Reiches und als Beginn der Durchsetzungs- und Regulierungsmaßnahmen dieser Wirtschaftsziele zu deuten. Die „Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes“ erfolgte am 18.10.1936.
Die Einführung des Vierjahresplanes steht in direktem Zusammenhang mit der Errichtung von normierten und typisierten Speichergebäuden, den sog. Reichstypenspeichern, die der Reichsnährstand und die Wehrmacht Mitte bis Ende der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts flächendeckend über das damalige Deutsche Reich legten. Zu dieser Gruppe der Reichsgetreidespeicher gehört auch das ehemalige Heeresverpflegungshauptamt in Münster-Coerde.
Bei dem Vierjahresplan handelt es sich um ein Wirtschaftsprogramm, das u. a. initiiert wurde, um Deutschland ernährungsautark zu machen, d.h. Deutschlands Landwirtschaft in einen Zustand weitestgehender Importunabhängigkeit zu versetzen.
Das von der nationalsozialistischen Propaganda formulierte Postulat der „Nahrungsfreiheit“ mündete in dem Bau der Reichsgetreidespeicher für die Zivilbevölkerung durch den Reichsnährstand und für die Soldaten durch die Wehrmacht. Letztendlich handelte es sich bei dem Bauprogramm jedoch um ein Moment der kriegswirtschaftlichen Mobilmachung und aggressiven Aufrüstung.
Anhand intensiver Quellenstudien erläutert der Aufsatz nicht nur die Voraussetzungen, Grundlagen und Ziele des Vierjahresplanes, sondern auch seine Auswirkungen auf die Baupolitik des Reichsnährstandes und der Wehrmacht.