Studentische Lehrveranstaltungskritik am Sprachenzentrum
Die Veranstaltungen des Sprachenzentrums werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen studentischen Veranstaltungskritik der Universität Münster evaluiert. Ziel der studentischen Lehrveranstaltungskritik ist die Verbesserung der Qualität der Lehre durch studentisches Feedback.
Rechtliche Grundlage für die studentische Lehrveranstaltungskritik ist das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) und die Verfassung der Universität Münster. Die Mitwirkung an der Evaluation zählt zu den Pflichten aller Angehöriger und Mitglieder der Hochschule.
Informationsseite der Universität Münster zur studentischen Lehrveranstaltungskritik
Häufig gestellte Fragen zur Studentischen Lehrveranstaltungskritik (FAQ)
Datenschutzerklärung für Lehrende im Rahmen der Evaluation von Lehrveranstaltungen
Bei Fragen zur Evaluation wenden Sie sich bitte an die Evaluationsbeauftragte des Sprachenzentrums Frau Sabine Beyer