Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs, Unterrichtsfach Wirtschaftslehre/Politik (Modellversuch)

Immatrikulation

Voraussetzung für die Einschreibung wird – neben der Teilnahme an einem Self-Assessment – die auf den jeweiligen Masterstudiengang bozogene, nach Maßgabe der besonderen Zugangsbestimmungen festzustellende spezifische Einschlägigkeit des vorangegangenen Bachelorstudiums sein. Für diesen Master of Education können sich nur Studierende bewerben, die zuvor einen lehramtsspezifischen Bachelorstudiengang (BK) im Modellversuch absolviert haben. Die erforderlichen Feststellungen trifft das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL).
Ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum entsprechenden Studiengang muss für das Wintersemester beim ZfL bis zum 15. Juli eines Jahres (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Die Aufnahme des Studienbetriebs des Masters of Education erfolgt zum Wintersemester 2008/09. Studierende, die einen lehramtsfähigen Bachelor nach LABG studiert haben, können sich nur auf den entsprechenden Master of Education nach LABG bewerben, nicht auf diesen Master of Education im Modellversuch!

Bitte beachten Sie: Studien- und Prüfungsleistungen können Sie erst dann absolvieren, wenn Sie in den Studiengang immatrikuliert sind!

Studium

Varianten des Studienaufbaus

Der Master of Education Berufskolleg Wirtschaftslehre/Politik wird in zwei Varianten studiert, je nachdem, welches Bachelorstudium zuvor absolviert wurde.

Variante 1
Diese Variante wird studiert, wenn dem Master Wirtschaftslehre/Politik ein Studium des 2-Fach-Bachelors Ökonomik vorausgegangen ist. In dieser Variante werden 10 Leistungspunkte in den Fachwissenschaften Soziologie und Politik (Modul "Politikwissenschaft/Soziologie") und weitere 10 LP in der Fachdidaktik (Modul "Handlungsfeld (außer-)schulische politische/ökonomische Bildung") absolviert. In beiden Modulen wird eine staatsexamensäquivalente mündliche Prüfung abgelegt.
Die mündlichen Modulabschlussprüfungen werden in der Regel von den Anteilsdisziplinen selber organisiert. Wenn Sie sich bei Lehrenden des Institutes für Soziologie prüfen lassen möchten, verständigen Sie sich möglichst frühzeitig im laufenden Semester mit den Lehrenden, in welchem Zeitraum mündliche Prüfungen möglich sind. Für die verbindliche Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte das Anmeldeformular des Prüfungsamtes und vereinbaren darauf einen konkreten Prüfungstermin mit Ihrer Erstprüferin/ Ihrem Erstprüfer und der Zweitprüferin/ dem Zweitprüfer. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetztungen kann ebenfalls die Prüferin/ der Prüfer vornehmen. Das unterschriebene Formular muss 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Variante 2
Diese Variante erfolgt im Anschluss an ein Studium des Bachelors BAB im Fach Wirtschaftslehre/Politik. Hier werden 35 Leistungspunkte in den Fachwissenschaften Soziologie und Politik und weitere 10 LP in der Fachdidaktik absolviert. Sowohl im Bereich der fachwissenschaftlichen Studien wie auch in der Fachdidaktik wird jeweils eine staatsexamensäquivalente Prüfung abgelegt.
In den fachwissenschaftlichen Modulen handelt es sich hierbei um eine vierstündige Klausur, die im gewählten Schwerpunkt Politikwissenschaft oder Soziologie geschrieben wird. Die Klausur im Soziologischen Schwerpunkt muss beim Prüfungsamt I zu dessen Fristen angemeldet werden. Die Prüfungsblöcke können Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes nachlesen. Wenn Sie die Klausur im Politikwissenschaftlichen Schwerpunkt schreiben, erkundigen Sie sich bitte beim Institut für Politikwissenschaft über die dort geltenden Anmeldeformalitäten.

Im Modul Fachdidaktik handelt es sich um eine mündliche Modulabschlussprüfung, die in der Regel von den Anteilsdisziplinen selber organisiert wird. Wenn Sie sich bei Lehrenden des Institutes für Soziologie prüfen lassen möchten, verständigen Sie sich möglichst frühzeitig im laufenden Semester mit den Lehrenden, in welchem Zeitraum mündliche Prüfungen möglich sind. Für die verbindliche Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte das Anmeldeformular des Prüfungsamtes und vereinbaren darauf einen konkreten Prüfungstermin mit Ihrer Erstprüferin/ Ihrem Erstprüfer und der Zweitprüferin/ dem Zweitprüfer. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetztungen kann ebenfalls die Prüferin/ der Prüfer vornehmen. Das unterschriebene Formular muss 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden. Wenn Sie in einer der beiden anderen Anteilsdiziplinen Politikwissenschaft oder Ökonomik Ihre mündliche Modulabschlussprüfung absolvieren, erkundigen Sie sich bitte bei diesen Instituten, auf welche Art die Prüfungen dort organisiert werden.

Weitere Informationen zu diesem Studiengang folgen in Kürze.