Außercurriculare Studien am Institut für Soziologie
AKTUELLER HINWEIS für das Wintersemester 2024/25: In der Vorlesung von Dr. Heimken sind keine Plätze mehr frei (Stand 17.10.2024).
Mit „außercurriculare Studien“ ist ausschließlich gemeint, dass in eingeschränktem Umfang Leistungen am Institut für Soziologie (IfS) erbracht werden, die später in einem der aufgeführten Studiengänge angerechnet werden sollen. Voraussetzung ist, dass Sie an der Uni-Münster in einem anderen Studiengang regulär eingeschrieben sind. Hierbei gelten am IfS seit dem Wintersemester 2019/20 folgende Bedingungen und Einschränkungen:
- Es können am Institut für Soziologie nur für die unten aufgeführten Studiengänge außercurricular Leistungen erbracht werden.
- Für die „außercurricularen Studien“ am IfS kann seit dem Wintersemester 2019/20 ausschließlich das institutseigene Formular über eine „Individuelle Kooperationsvereinbarung“ genutzt werden.
- Das Formular ist nicht online erhältlich und muss bis zum dritten Veranstaltungstermin per Email im Servicebüro des IfS unter folgender Emailadresse beantragt werden: ifs.beratung@uni-muenster.de
- Folgende Angaben über Sie und die Lehrveranstaltung(en) sind in der Email erforderlich:
- Matrikelnummer
- Name, Vorname
- Uni-Münster-Email-Adresse (nur dorthin können wir Ihnen die Kooperationsvereinbarungen senden)
- aktueller Studiengang, in den Sie im Moment eingeschrieben sind
- Studiengang und Studienfach, für den die Veranstaltung außercurricular erbracht werden soll (z.B. Zwei-Fach-Bachelor Soziologie, Master of Education GymGes Bildungswissenschaften etc.)
- Name der/des Lehrenden
- Titel der Lehrveranstaltung
- Die Anzahl der Plätze für außercurriculare Studien ist in jedem Semester beschränkt, d.h. es ist möglich, dass bereits vor Vorlesungsbeginn und lange vor dem dritten Veranstaltungstermin keine freien Plätze mehr zur Verfügung stehen!
- Die Antrag auf eine Individuelle Kooperationsvereinbarung muss spätestens vor Ende des dritten Veranstaltungstermins im Servicebüro eingegangen sein. Hinweis für das WiSe 2024/25: Bei Start der Vorlesungen am 7.10.2024 liegt dieser Termin zwischen dem 21.10. und 25.102024. Anfragen nach diesem Termin werden in keinem Fall mehr angenommen!
- Das Formular zur "Individuellen Kooperationsvereinbarung" schicken wir Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche als pdf-Datei zu und bitten Sie, es uns innerhalb einer vorgegebenen Frist unterschrieben zurückzusenden. Die von Ihnen unterschriebenen Formulare leiten wir dann gesammelt an die Lehrenden weiter. Falls Sie die Rücksendefrist verpassen, wird Ihre Anfrage nicht weiter berücksichtigt und der Platz anderweitig vergeben.
- Die Individuelle Kooperationsvereinbarung bezieht sich dabei jeweils auf das einmalige Erbringen der in der Vereinbarung benannten Studien- oder Prüfungsleistung, Wiederholungsversuche sind ausgeschlossen.
- Als Nachweis des erfolgreichen Absolvierens der vereinbarten Studien- oder Prüfungsleistung erhalten Sie einen speziellen schriftlichen Leistungsnachweis für die außercurricularen Studien, auf dem Ihre Leistung bestätigt und ggf. Ihre Note vermerkt wird. Dieser schriftliche Leistungsnachweis ("Schein") wird entweder direkt vom Servicebüro an die Lehrenden weitergeleitet oder Ihnen per Email zugesendet, damit Sie ihn den Klausuren/ schriftlichen Arbeiten zur Unterschrift und Benotung beilegen können. Das genaue Prozedere wird sich erst im Verlauf des Semesters herausstellen.
- Das institutseigene Formular und der spezielle „Schein“ (jeweils mit der Unterschrift der/des Lehrenden) sind die Voraussetzungen für eine eventuelle spätere Anerkennung. Dabei bezieht sich die Anerkennungsmöglichkeit ausschließlich auf den Studiengang, der auf der „Individuellen Kooperationsvereinbarung“ benannt wurde.
- Bei Seminaren sind die außercurricularen Studien ausschließlich dann möglich, wenn noch freie Seminarplätze vorhanden sind und nur nach vorhergehender Beratung durch das Servicebüro (Nina Wild).
- Für die außercurricularen Studien dürfen Vorlesungen und Seminare nicht im LSF oder Learnweb angemeldet werden!
- Die Entscheidung bleibt nach wie vor letztendlich der/dem Lehrenden überlassen, Studierende außercurricular zuzulassen (im Rahmen der unten genannten Studiengänge und Beschränkungen)!
Für folgende Studiengänge können ggf. außercurricular Veranstaltungen besucht werden und Studien- bzw. Prüfungsleistungen erbracht werden:
Studiengang | Welche Veranstaltung ist möglich? | Grundsätzlich ausgeschlossene Veranstaltungen |
Zwei-Fach-Bachelor Soziologie | Vorlesungen in eingeschränktem Umfang, Seminare nur nach individueller Beratung | „Einführung in die Fachdidaktik Sozialwissenschaften“ |
Ein-Fach-Bachelor Soziologie | Vorlesungen in eingeschränktem Umfang, Seminare nur nach individueller Beratung | -- |
BA HRSGe Sozialwissenschaften | Vorlesungen in eingeschränktem Umfang, Seminare nur nach individueller Beratung | „Einführung in die Fachdidaktik Sozialwissenschaften“ |
Master of Arts Soziologie | Veranstaltungswahl in eingeschränktem Umfang nach individueller Beratung | Für BA-Studierende alle Veranstaltungen mit Prüfungsleistung |
Master of Education Sowi/ WiPo |
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Alle Fachdidaktik- oder Soziologie-Veranstaltungen des MEd Sowi/WiPo. |
Master of Education Bildungswissenschaften | Vorlesung im Modul „Bildungsprozesse und gesellschaftlicher Wandel“ (BGW) |
Seminar des Moduls „Bildungsprozesse und gesellschaftlicher Wandel“ (BGW) |