Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Der Zugang zum Masterstudium ist für Personen geöffnet, die die allg. Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllen und einen erfolgreichen Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums (Regelstudienzeit) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule/Fachhochschule nachweisen können, wobei im Fach Soziologie wenigstens 45 Leistungspunkte erworben wurden, darin Anteile in den Bereichen Soziologische Theorie, fortgeschrittene Methoden der Empirischen Sozialforschung und Statistik deutlich erkennbar sind und zusätzlich ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum absolviert wurde.
Sofern im Fach Soziologie nur mindestens 35 Leistungspunkte nachgewiesen werden können und/ oder maximal zwei der Bereiche Soziologische Theorie, fortgeschrittene Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik fehlen, kann die Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie mit der Auflage versehen werden, Leistungen in dem fehlenden Bereich/ den fehlenden Bereichen nachzuholen. Falls im vorhergegangenen Studium kein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum absolviert wurde, kann die Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie mit der Auflage versehen werden, das Praktikum in einem berufsfeldrelevanten Bereich nachzuholen.
Für Bewerber/innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache erforderlich. Er ist aber nicht erforderlich für Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist.
Für die Bewerbung müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Unterlagen für die Bewerbung
- Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweise über ein abgeschlossenes Studium. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (mindestens 120 Leistungspunkten) eingegangen sind und das die erreichte vorläufige Durchschnittsnote ausweist. Als vorläufiges Zeugnis gilt auch der Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records) mit ausgewiesenen Kreditpunkten und der zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Durchschnittsnote.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records)
- Ggf. Sprachnachweis
- Ggf. weitere Unterlagen, in denen die Eignung und Motivation für das angestrebte Studium dargelegt werden (z.B. Arbeitszeugnisse, Nachweise über Praktika oder andere relevante Zusatzqualifikationen)
- Ggf. Unterlagen, die das Vorliegen einer besonderen Härtefallsituation belegen (z.B. Behindertenausweis)
Details zum Zulassungverfahren können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.