Häufig gestellte Fragen und ihre Beantwortungen
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An dieser Stelle finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen in der Studienberatung und die entsprechenden Antworten hierzu. Da das Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung im WS 2023/2024 an der Universität Münster startet, wird die Liste sukzessive erstellt und kontinuierlich erweitert.

Ihnen fehlen Informationen oder Sie haben Anregungen? Wenden Sie sich gerne an die Beratung der Geschäftsstelle Sonderpädagogik.

  • Information und Beratung

    Wie ist das Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung aufgebaut?

    Im sechssemestrigen Bachelorstudiengang für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (BA sF) sind neben dem Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik (40 Leistungspunkte), dem zweiten gewählten Unterrichtsfach (40 Leistungspunkte) und den Bildungswissenschaften inklusive Praxisphasen (20 Leistungspunkte) die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen „Schwerpunkt 1: Sonderpädagogik und inklusive Bildung“ (35 Leistungspunkte) sowie „Schwerpunkt 2: Diagnostik und individuelle Förderung in der inklusiven Schule“ (35 Leistungspunkte) zu studieren. Nähere Informationen zum Bachelorstudium finden Sie hier .

    Nach dem Bachelorstudium kann der konsekutiv aufbauende Studiengang des Master of Education für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (MEd sF) aufgenommen werden. Der Masterabschluss stellt die Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) dar. Im viersemestrigen Masterstudium sind neben den beiden gewählten und an der Universität Münster zulässigen Unterrichtsfächern jeweils im Umfang von 15 Leistungspunkten, den Bildungswissenschaften (6 Leistungspunkte), dem Modul Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DAZ, 6 Leistungspunkte) und dem Praxissemester (25 Leistungspunkte) die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen mit dem "Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung" und dem "Förderschwerpunkt Lernen" zu studieren. Nähere Informationen zum Masterstudium finden Sie hier.

    Was zeichnet das Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung an der Universität Münster aus?

    Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 haben sich die Bundesländer zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet. Die zentrale Bedeutung des Themas Inklusion für die Lehrkräftebildung wird nicht zuletzt durch die gemeinsame Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz zur Lehrkräftebildung für eine Schule der Vielfalt mit der Zielsetzung markiert, ein inklusives Bildungsangebot für alle Schüler:innen zu schaffen. Dabei wird ein umfassendes Diversitätsverständnis zugrunde gelegt, das sowohl Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als auch die besonderen Ausgangsbedingungen der Schüler:innen (z. B. Vorwissen, Sprache, soziale Lebensbedingungen, kulturelle und religiöse Orientierungen, Geschlecht sowie besondere Begabungen und Talente) umfasst.

    Die Zielperspektive einer inklusiven Pädagogik – und damit auch des Studiengang für sonderpädago-gische Förderung – ist eine alle Schüler:innen adressierende Orientierung in Diagnostik, Unterricht und Förderung. Mit dem Studium für sonderpädagogische Förderung an der Universität Münster sind zwei grundlegende Zielsetzungen verbunden: (1) die Professionalisierung der Studierenden für ein inklusives Schulsystem und (2) die Professionalisierung der Studierenden in den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Dabei werden gesellschaftliche, institutionelle, soziale und individuelle Perspektiven berücksichtigt, die in den Modulen des Studiengangs thematisiert und aufeinander bezogen. Da die Umsetzung von Inklusion immer auch in einen normativen, (schul-)rechtlichen und politischen Rahmen eingebettet ist, kommt der Betrachtung gesellschaftlicher Entwicklungen sowie deren kritischer Reflexion ein zentraler Stellenwert zu.

    Der Fokus richtet sich im Studium der Sonderpädagogik sowohl auf das System als auch auf das Individuum: die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler, ihre Lern- sowie sozial-emotionale Entwicklung, die prozessbezogene Diagnose des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie eine anschließende individuelle Lern- und Entwicklungsförderung werden ebenso adressiert wie die Reflexion sozialer und institutioneller Bedingungen von Bildung und Erziehung sowie intersektional verschränkter Benachteiligungsdimensionen.

    Die beiden grundlegenden Zielsetzungen sowie die damit verbundene Berücksichtigung der System- und Individualebene werden im Bachelorstudium in den beiden, sich wechselseitig aufeinander beziehenden Studienschwerpunkten 1 (Sonderpädagogik und inklusive Bildung) und 2 (Diagnostik und in-dividuelle Förderung in der inklusiven Schule) verfolgt. Die Qualifikationsziele, Inhalte und Lernergebnisse des Schwerpunktes 1 fokussieren auf inklusions- und sonderpädagogische sowie forschungsmethodische Grundlagen und auf grundlegendes Wissen und Fähigkeiten im Bereich Gesprächsführung, Beratung und Kommunikation. Im Schwerpunkt 2 werden insbesondere die Förderschwerpunkte „Lernen“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“ gemeinsam unter besonderer Berücksichtigung der Diagnostik und individuellen Förderung sowie eines heterogenitätssensiblen Klassenmanagements in ihren Grundlagen behandelt.

    Im Master erfolgt eine Aufgliederung in zwei Teilstudiengänge: den Teilstudiengang mit besonderer Akzentuierung des Förderschwerpunkts „Lernen“ und den Teilstudiengang mit besonderer Berücksichtigung des Förderschwerpunkts „Emotionale und soziale Entwicklung“. Die Studierenden wählen einen Förderschwerpunkt als Hauptfach, in dem sie dann auch ein Praxismodul belegen. Darin durchlaufen sie fallorientiert den gesamten Unterstützungsprozess von Diagnostik, individueller Förderplanung, -durchführung und -reflexion.

    Was ist die Geschäftsstelle Sonderpädagogik?

    Die Geschäftsstelle Sonderpädagogik ist die Koordinierungsstelle für die sonderpädagogischen Fachrichtungen im Lehramtsstudiengang für sonderpädagogische Förderung an der Universität Münster. In Abstimmung mit den beteiligten Instituten, Organisationseinheiten und Gremien organisieren wir das Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen, stellen entsprechende Informationen bereit und beraten unsere (zukünftigen) Studierenden bei ihren Anliegen im Bereich der Sonderpädagogik. Unser Ziel ist es, bestmögliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen für ein gelingendes Studium in den sonderpädagogischen Fachrichtungen zu schaffen.

    Wie kann ich mich über die sonderpädagogischen Fachrichtungen in meinem Studiengang informieren?

    Um sich über die sonderpädagogischen Fachrichtungen zu informieren, können Sie verschiedene Informationsquellen nutzen: Gerade zu Beginn des Studiums kann es hilfreich sein, die Informationen zum Studienbeginn inklusive der dort hochgeladenen Präsentationen und verlinkten Learnwebkurse zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechenden Prüfungsordnungen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen enthalten alle wichtigen und rechtlich bindenden Informationen. Zudem finden Sie umfassende Informationen auf der Homepage der Geschäftsstelle Sonderpädagogik.

    Welche Unterrichtsfächer kann ich im Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung wählen?

    Sie müssen zwei Unterrichtsfächer studieren. Unterrichtsfach 1 ist dabei Deutsch oder Mathematik (Pflichtfach). Als zweites Unterrichtsfach (Wahlfach) können Chemie, evangelische Religionslehre, islamische Religionslehre, katholische Religionslehre, Musik, Philosophie, Physik, Sport und Deutsch bzw. Mathematik (je nach Pflichtfach) studiert werden. Weitere Fächer werden derzeit nicht angeboten.

    Wer kann mich in den sonderpädagogischen Fachrichtungen beraten?

    Je nach Anliegen haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich bezüglich Ihres sonderpädagogischen Studiums beraten zu lassen. Als zentrale Anlaufstelle dient die Geschäftsstelle Sonderpädagogik; hier können Sie alle Fragen rund um Ihr Studium anbringen, über Ihre individuelle Studienplanung sprechen oder sich beispielsweise bei der Entwicklung und Erreichung von studienbezogenen Zielen coachen lassen. Bei Fragen zu einem konkreten Modul bzw. Studiengang stehen Ihnen die Studiengangs- und Modulverantwortlichen für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang gerne zur Verfügung.

    Welche weiteren Beratungsangebote gibt es noch?

    Eine Übersicht zu den zentralen Beratungsangeboten an der Universität Münster finden Sie hier.

    Wo kann ich mich beschweren?

    Die Lehrenden und Mitarbeiter:innen, die an der Organisation und Umsetzung des sonderpädagogischen Studiums beteiligt sind, haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für ein gelingendes Studium aufzubauen. Trotzdem kann es gelegentlich zu Rückmeldebedarfen, Problemen, Missverständnissen und/oder Meinungsverschiedenheiten kommen. Mit Ihrem Anliegen können Sie sich gerne unter beratung.sonderpaedagogik@uni-muenster.de an die Geschäftsstelle Sonderpädagogik wenden.

  • Module und Lehrveranstaltungen

    Was muss/kann ich in den sonderpädagogischen Fachrichtungen studieren?

    In den sonderpädagogischen Fachrichtungen besuchen Sie im Bachelor Module in zwei Schwerpunkten (Schwerpunkt 1: Sonderpädagogik und inklusive Bildung, Schwerpunkt 2: Diagnostik und individuelle Förderung in der inklusiven Schule). In den entsprechenden Prüfungsordnungen finden Sie die Modulbeschreibungen, die Auskunft über zu besuchende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen geben. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Wie kann ich eine Lehrveranstaltung in den sonderpädagogischen Fachrichtungen besuchen?

    Wie in allen Studiengängen erhalten Sie im Vorlesungsverzeichnis (HISLSF) einen Überblick über das Lehrangebot in den sonderpädagogischen Fachrichtungen. Dort melden Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit für die Veranstaltungen an, die Sie gern besuchen möchten. Erforderlich ist dies insbesondere für teilnehmer:innenbegrenzte Lehrveranstaltungen wie Seminare. Aktuelle Fristen und weitere Hinweise zur Lehrveranstaltungsanmeldung finden Sie hier.

    Werden alle Lehrveranstaltungen, die ich in den sonderpädagogischen Fachrichtungen belegen muss, jedes Semester angeboten?

    In der Regel werden die Vorlesungen und Seminare nur alle zwei Semester angeboten. Es empfiehlt sich deshalb, die Veranstaltungen entsprechend des Studienverlaufsplans zu besuchen.

    Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?

    Jein. Da in der Regel die Vorlesungen und Seminare nur alle zwei Semester angeboten, empfehlen wir, die Veranstaltungen entsprechend des Studienverlaufsplans zu besuchen. Zudem sind die Module aufeinander aufbauend angelegt (z. B. wird auf Inhalte aus dem Modul Forschungsmethodische Grundlagen in anderen Veranstaltungen zurückgegriffen und aufgebaut). Sofern für Veranstaltungen eines Moduls keine Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Abschluss eines anderen Moduls), können Sie aber beispielsweise Veranstaltungen aus dem fünften Semester bereits im dritten Semester (in diesem Fall jeweils ein Wintersemester) besuchen usw. Wenn Sie BAföG beziehen, sollten Sie sich an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um einen positiven Leistungsnachweis zu erhalten.

    Muss ich in jedem Semester ein Modul studieren?

    Nein, die Module der sonderpädagogischen Fachrichtungen müssen in der Regel nicht in einem Semester abgeschlossen werden; zudem können/sollten die Module parallel studiert werden. Bitte beachten Sie die modulspezifischen Belegungsvoraussetzungen, die Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung für Ihren Bachelor- bzw. Masterstudiengang finden.

    Ich habe die Fristen für die Lehrveranstaltungsanmeldung verpasst. Was nun?

    Wenn Sie die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen über HISLSF verpasst haben, informieren Sie sich bitte hier über das Nachrückverfahren. Bitte kontaktieren Sie NICHT die Dozierenden. Beachten Sie, dass Sie Vorlesungen in der Regel immer besuchen können, da diese weder teilnehmer:innenbeschränkt noch anmeldepflichtig sind (es wird jedoch um eine Anmeldung gebeten).

    Was ist eine Ringvorlesung?

    Bei einer Ringvorlesung gibt es verantwortliche Lehrende, die zu einem Thema verschiedene Expert:innen (z. B. von anderen Hochschulen oder aus der Praxis) einladen. Meist ist es so, dass in jeder Woche ein:e andere:r Expert:in vorträgt. Diese Ringvorlesung gilt als „reguläre“ Vorlesung in dem entsprechenden Modul (sie ist also nicht als Zusatz-, sondern als reguläres Angebot zu verstehen).

    Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Es besteht keine Anwesenheitspflicht, wir empfehlen jedoch dringend eine kontinuierliche Teilnahme an allen gewählten Veranstaltungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen. Verpflichtend ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen zum Praxissemester.

  • Studien- und Prüfungsleistungen

    Wie funktioniert die Anmeldung und Verbuchung meiner Leistungen (Prüfungsleistung oder Studienleistung) in meinem Studienkonto?

    Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung zwischen der 3. und 10. Vorlesungswoche bei der Prüfungssoftware CMS (Campus-Management-Systems) für diese Veranstaltung und alle Leistungen, die Sie im Rahmen der Veranstaltung erbringen möchten oder müssen, anmelden. Studien- und Prüfungsleistungen, die in dieser Zeit angemeldet wurden, können noch bis 14 Tage nach Ende der Anmeldefrist im System wieder abgemeldet werden. Abmeldungen von Prüfungsleistungen, für die laut Prüfungsordnung als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist, sind ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie ggf. geänderte Fristen für Blockseminare. Nähere Informationen zur Anmeldung von Leistungen finden Sie hier.

    Ich habe vergessen, eine Prüfungsleistung in CMS anzumelden. Was kann ich tun?

    In diesem Fall können Sie leider nicht an der Prüfung teilnehmen, da eine korrekte Anmeldung der Leistung vorausgesetzt wird. Besprechen Sie mit der Lehrperson die Möglichkeit einer Teilnahme an einer Nachschreibeklausur oder melden Sie sich bitte für die Prüfung an, wenn die entsprechende Veranstaltung wieder angeboten wird (in der Regel ein Jahr später).

    Ich habe vergessen, eine Studienleistung in CMS anzumelden. Was kann ich tun?

    Für die versäumte Anmeldung zur Studienleistung steht es den Studierenden frei, einen Antrag auf nachträgliche Anmeldung im Prüfungsamt I zu stellen. Der Antrag ist formlos und begründet an die zuständige Sachbearbeitung zu stellen (hier). Geben Sie bitte zusätzlich der Lehrperson Bescheid.

    Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

    Für das Bestehen einer Prüfungsleistung stehen Ihnen drei Versuche zur Verfügung, die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Versuche zum Bestehen einer Studienleistung sind hingegen nicht begrenzt.

    Wie melde ich mich zur Wiederholung einer Prüfungsleistung an?

    Die Prüfungsordnungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen weisen aus, wie viele Versuche Sie zum Bestehen einer Prüfungsleistung haben. Sie können diese aber nur in der gleichen Form (Klausur, Hausarbeit, mündliche Präsentation) wiederholen. Zur Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich erneut in CMS für die Prüfungsleistung anmelden. Sollte der Wiederholungstermin im gleichen Semester liegen, gibt es gesonderte An- und Abmeldezeiträume. Wiederholen Sie die Prüfung in einem späteren Semester, gelten die dann aktuellen Anmeldefristen.

    Wie melde ich mich zur Wiederholung einer Studienleistung an?

    Sie können sich nicht für die Wiederholung einer Studienleistung in CMS anmelden. Sollte die Veranstaltung mit einer Klausur/einem Test abgeschlossen werden, informiert Sie die lehrende Person über den Nachschreibetermin. Wird die Veranstaltung mit einer anderen Art von Studienleistung abgeschlossen, muss die Studienleistung in der Regel in einem späteren Semester erbracht werden.

    Was muss ich tun, wenn ich zum Prüfungstermin krank bin?

    Wenn Sie eine angemeldete Leistung aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies beim Prüfungsamt I durch Vorlage eines Abmeldeformulars und Nachweises (z.B. eines ärztlichen Attests) glaubhaft machen. Näheres dazu erfahren Sie hier. Nicht absolvierte und nicht fristgerecht bzw. begründet abgemeldete Leistungen werden als nicht bestanden verbucht.

    Kann ich eine Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?

    Die Möglichkeit, eine bestandene Prüfungsleistung zum Zwecke der Notenverbesserung zu wiederholen, besteht nicht.

    Kann ich meine Bachelorarbeit in den sonderpädagogischen Fachrichtungen schreiben?

    Sie können Ihre Bachelorarbeit in den sonderpädagogischen Fachrichtungen schreiben. Informationen dazu finden Sie hier.

    Kann ich meine Masterarbeit in den sonderpädagogischen Fachrichtungen schreiben?

    Ja, Sie dürfen gerne Ihre Masterarbeit in den sonderpädagogischen Fachrichtungen schreiben. Das ist unabhängig davon, in welchem Fach Sie die Bachelorarbeit geschrieben haben. Informationen dazu finden Sie hier.

  • Einstufung, Anerkennung, außercurriculares Studium

    Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester an der Universität Münster bewerben. Wie und wo kann ich eine Einstufungsbescheinigung für die sonderpädagogischen Fachrichtungen beantragen?

    Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester des Lehramtsstudienganges für sonderpädagogische Förderung an der Universität Münster bewerben möchten, benötigen Sie für Ihre Unterrichtsfächer, die Bildungswissenschaften und für die sonderpädagogischen Fachrichtungen jeweils eine Einstufungsbescheinigung. Einstufungsbescheinigungen können Sie in den entsprechenden Beratungsbüros oder Geschäftsstellen beantragen.

    Für die sonderpädagogischen Fachrichtungen wenden Sie sich bitte mit einer aktuellen Leistungsübersicht und entsprechenden Modulhandbüchern an die Geschäftsstelle Sonderpädagogik.

    Kann ich mir Leistungen, die ich außerhalb meines aktuellen Studiengangs an der Universität Münster erworben habe, anerkennen lassen?

    Anerkennungen von Leistungen können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden - Studiengangswechsel, Hochschulwechsel, Auslandsaufenthalt u.a. Eine Anerkennung setzt stets eine individuelle kompetenzorientierte Anerkennungsprüfung voraus. Die Anerkennung muss separat für die Unterrichtsfächer, die Bildungswissenschaften und für die sonderpädagogischen Fachrichtungen vorgenommen werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die entsprechenden Beratungsbüros oder Geschäftsstellen.

    Für die sonderpädagogischen Fachrichtungen wenden Sie sich bitte mit einer aktuellen Leistungsübersicht und entsprechenden Modulhandbüchern an die Geschäftsstelle Sonderpädagogik. Beachten Sie bitte, dass eine Anerkennung erst vorgenommen werden kann, wenn Sie für das Lehramtsstudium für sonderpädagogische Förderung eingeschrieben sind.

    Kann ich Veranstaltungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen außercurricular studieren?

    Derzeit ist ein außercurriculares Studium von Veranstaltungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen nicht möglich.