Anmeldung zu Veranstaltungen im Sommersemester 2025

Studium

Um eine gleichmäßige Verteilung der Studierenden auf mehrfach angebotene Veranstaltungen zu erreichen und dabei sicherzustellen, dass jedem Studierenden ein Platz zugewiesen werden kann, müssen sich alle Studierenden über das HIS-LSF-System zu belegpflichtigen Seminaren und Übungen online anmelden. Vorlesungen sind nicht belegpflichtig.  

Anmeldezeitraum für alle Studierenden:
04.01.2025 - 12.01.2025

Bitte beachten Sie unbedingt diesen Anmeldezeitraum! Sollten Sie sich nicht fristgerecht im HIS-LSF-System anmelden, können wir nicht gewährleisten, dass Sie einen Seminarplatz erhalten, der mit Ihrem Stundenplan zu vereinbaren ist. In solchen Fällen kann es zu individuellen Studienzeitverlängerungen kommen.

  • Informationen zum Anmelde- und Vergabeverfahren

    Das Anmelde- und Vergabeverfahren erfolgt in folgenden Schritten:

    1. Melden Sie sich innerhalb des o.g. Anmeldezeitraums für die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen an. Beachten Sie dabei Folgendes: Stellen Sie zunächst bzgl. der mehrfach angebotenen Seminare und Übungen für sich eine Rangfolge/Priorität der von Ihnen wählbaren Veranstaltungen auf. Belegen Sie dann alle für Sie in Frage kommenden Veranstaltungen in der von Ihnen priorisierten Abfolge im HIS-LSF-System. Das System registriert die Reihenfolge der Auswahl als Ihren Prioritätenwunsch und berücksichtigt dies im Vergabeverfahren. Sind mehr Anmeldungen als Plätze pro Veranstaltung vorhanden, werden diese per Los vergeben. Ist die Zuweisung zu einer bestimmten Veranstaltung dringend notwendig, stellen Sie bis zum Ende des jeweiligen Anmeldezeitraums einen Härtefall-Antrag (Näheres dazu weiter unten). Geben Sie bei Ihrer Wahl im HIS-LSF-System immer mindestens einen Alternativwunsch an. Anderenfalls können wir nicht gewährleisten, dass Sie einen Seminarplatz erhalten, der mit Ihrem Stundenplan zu vereinbaren ist. In solchen Fällen kann es zu individuellen Studienzeitverlängerungen kommen.
    2. Die endgültige, verbindliche Seminar-/Übungsplatzzuweisung für den Sachunterricht können Sie ab dem 17.01.2025 im HIS-LSF-System einsehen.
    3. Sollten Sie den von Ihnen gewünschten Seminarplatz nicht erhalten haben, kontaktieren Sie nicht die Dozentin oder den Dozenten der jeweiligen Veranstaltung! In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit mit Hilfe eines Tauschpartners das Seminar zu wechseln. Organisieren Sie sich dazu selbst eine Tauschpatnerin/ einen Tauschpartner mit einem Platz in dem gewünschten Seminar und melden Sie diesen Tausch bis spätestens zum 30.03.2025 per E-Mail an das Sekretariat.
    4. Wenn Sie einen Ihnen zugeteilten Seminarplatz nicht in Anspruch nehmen möchten, melden Sie dies bitte unverzüglich per E-Mail an das Sekretariat. Wenn Sie in der ersten Sitzung einer Veranstaltung unentschuldigt fehlen, verlieren Sie den Anspruch auf Ihren Seminarplatz und dieser wird unmittelbar frei für andere Studierende.

    Sollten Sie den oben genannten Anmeldezeitraum verpasst haben, kontaktieren Sie nicht die Dozentin oder den Dozenten der jeweiligen Veranstaltung! Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und senden es per E-Mail an das Sekretariat. Es ist dadurch jedoch nicht gewährleistet, dass Sie einen Seminarplatz erhalten, der mit Ihrem Stundenplan zu vereinbaren ist. In solchen Fällen kann es zu individuellen Studienzeitverlängerungen kommen.

    Hinweise für Härtefälle:

    • Sie müssen sich wie alle anderen online im HIS-LSF-System bewerben.
    • Parallel ist bis zum Ende des Anmeldezeitraums ein Härtefall-Antrag mit folgenden Unterlagen an das Institut für Didaktik des Sachunterrichts zu senden:
      • ausführliche schriftliche Begründung
      • Studienbescheinigung
      • weitere Unterlagen, die helfen, den Antrag hinreichend zu begründet

    Sie sind härtefallberechtigt, wenn Sie...

    • Ihr/e Kind/er betreuen oder
    • Angehörige pflegen.

    Sie sind nicht härtefallberechtigt, wenn Sie...

    • im Praxissemester studieren,
    • einer Nebentätigkeit nachgehen (Nebenjob) oder
    • bereits eine Stelle als Lehrkraft an einer Schule haben.