Feierliche Eröffnung des SFB 1150 „Kulturen des Entscheidens“
Am 22. Januar 2016 fand in der Aula des Münsteraner Schlosses die Eröffnungsfeier des Sonderforschungsbereichs (SFB) 1150 „Kulturen des Entscheidens“ statt. Vor rund 150 Gästen hob die Rektorin der WWU Münster, Prof. Dr. Ursula Nelles, in ihrer Begrüßungsansprache die lange und ausgesprochen erfolgreiche Tradition geistes- und kulturwissenschaftlicher Verbundforschung an der WWU Münster hervor: Seitdem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Format der Sonderforschungsbereiche in den 1960er Jahren einrichtete, hat es in nahezu ununterbrochener Folge geistes- und kulturwissenschaftliche Sonderforschungsbereiche in Münster gegeben; der neue SFB 1150 ist der mittlerweile fünfte in dieser Reihe.
Der Sprecher des SFB 1150, Prof. Dr. Ulrich Pfister, umriss in seinem Vortrag Grundlinien des Forschungsprogramms des neuen SFB. Er betonte, dass Entscheiden mit Zumutungen verbunden sei. Dies hänge nicht zuletzt damit zusammen, dass im Prozess des Entscheidens zunächst Entscheidungsalternativen erzeugt werden, während man sich im Akt der Entscheidung dann auf eine Option festlegen müsse, und zwar ohne dass dabei sicher sei, dass sich diese später als die richtige herausstellt – Entscheiden stehe so unter einem hohen Rechtfertigungsdruck. Die Art und Weise, wie versucht werde, mit den Zumutungen des Entscheidens umzugehen, etwa indem damit verbundene Praktiken institutionalisiert werden oder sich bestimmte Kulturtechniken des Entscheidens ausprägen, falle dabei je nach sozialem, kulturellem und historischem Kontext ganz unterschiedlich aus. Genau diese „Kulturen des Entscheidens“ möchte der SFB zukünftig untersuchen.
Den Festvortrag zum Thema „Kulturen des richterlichen Entscheidens“ hielt die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff. Sie verglich dabei grundlegende Merkmale der höchstrichterlichen Entscheidungspraxis im anglo-amerikanischen und kontinental-europäischen Raum und ging den historischen Hintergründen für die Ausbildung dieser beiden unterschiedlichen Traditionen der Rechtsprechung nach. Dabei hob sie hervor, dass sich gerade das Bundesverfassungsgericht durch eine ausgeprägte konsensuale Praxis auszeichnet, die durch intensive Beratungen unter den Verfassungsrichtern und den Versuch geprägt sei, möglichst zu einem gemeinsamen Urteil beziehungsweise Urteilstext zu gelangen und Sondervoten zu verhindern. Dagegen sei die Praxis des höchstrichterlichen Entscheidens in den USA individualistisch geprägt, weswegen es dort auch normal sei, dass die Richter des Supreme Courts jeweils eigene Urteile beziehungsweise Sondervoten abgeben würden. Während dadurch ein hohes Maß an Transparenz gerade im Blick auf die Pluralität unterschiedlicher (Rechts-)Auffassungen, die auch unter den Richtern bestehen, erreicht werden könne, besteht laut Prof. Lübbe-Wolff der Vorteil der kontinental-europäischen und speziell der deutschen Kultur des höchstrichterlichen Entscheidens darin, gerade in kontroversen Fragen Kompromisslinien zu formulieren. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts fänden so eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und könnten damit auch gesellschaftlich befriedend wirken.
Umrahmt wurde der Festakt durch einen musikalischen Beitrag von Raisa Ulumbekova (Violine) und Risa Adachi (Klavier). Im Anschluss an den Festakt fand ein Empfang im Foyer des Schlosses statt.