Sprache und Recht in der Romania: Romanistisches Kolloquium XXXIX

6.-8. Juni 2024

Gegenstand des XXXIX. Romanistischen Kolloquiums ist die Untersuchung der vielfältigen Beziehungen zwischen Sprache und Recht in unterschiedlichen Gebieten des romanischen Sprachraums. Von den Anfängen bis in die Gegenwart kommt Rechtsakten in der Geschichte der romanischen Sprachen eine große Bedeutung zu, bspw. bei der Festlegung des Gebrauchs von Sprachen für bestimmte Domänen (z.B. 813 im Konzil von Tours für die Predigt) oder als Kanzlei- bzw. Amtssprachen, aber auch bei gesetzgeberischen Interventionen im Rahmen korpusplanerischer Maßnahmen wie dem Ersatz von fremdsprachlichem durch autochthones Sprachmaterial oder dem Verbot sprachlicher Diskriminierung auf unterschiedlichen Ebenen. Darüber hinaus ist in der Romania die Koexistenz mehrerer Sprachen in vielen Fällen juristisch geregelt, sei es innerhalb eines Gemeinwesens oder auch auf internationaler Ebene wie bspw. in der Europäischen Union.

Während sich in diesen Bereichen also das Recht auf Status und Korpus von Sprache(n) auswirkt, ist Sprache umgekehrt die Voraussetzung für die Konstituierung von und den Zugang zum Recht, denn Recht wird durch Sprache ausgehandelt, festgelegt und kontrolliert (vgl. dazu Ekkehard Felder und Friedemann Vogel in ihrer Einleitung zum Handbuch Sprache im Recht, Berlin/Boston, de Gruyter, 2017, S. IX). Juristische Kommunikation wird in einer Vielzahl von Textsorten (Urkunden, Verträgen, Gesetzen, Verordnungen, wissenschaftlichen Texten etc.) und mündlichen Gesprächsformen (Anwaltsgesprächen, polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen etc.) sprachlich realisiert, wobei sich die unterschiedlichen Textsorten und Gesprächsformen im Hinblick auf ihren normativen Charakter und ihren Grad an Fachsprachlichkeit unterscheiden. Eine besondere Rolle kommt den kulturspezifisch geprägten Vertextungskonventionen und Diskurstraditionen juristischer Kommunikation zu, die eine besondere Herausforderung für das Übersetzen und Dolmetschen darstellen und vor allem im Kontext des internationalen Rechts von großer Relevanz sind. Schließlich ist noch zu erwähnen, dass auch die Sprache selbst einen Straftatbestand darstellen kann, bspw. im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Verwendung von Markennamen, Copyright- und Plagiatsverstößen, aber auch Vergehen wie Verleumdung, Erpressung oder Volksverhetzung.

Ziel des XXXIX. Romanistischen Kolloquiums ist eine Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen und Forschungsansätzen zur Beziehung von Recht und Sprache in der Romania.

http://romanistisches-kolloquium.de/

Tagungsprogramm

Reader

Organisation:
Prof. Dr. Christina Ossenkop
Universität Münster
Romanisches Seminar
Bispinghof 3
48143 Münster
Tel.: +49-251-83 24525
E-Mail: christina.ossenkop@uni-muenster.de