Individuelle Betreuung
Alle Studierenden im Promotionskolleg werden individuell von zwei oder drei Lehrenden betreut, deren fachlicher Hintergrund sich mit dem jeweiligen Promotionsprojekt deckt. Das Betreuungspanel bietet so in erster Linie eine individuell zugeschnittene Beratung unter Einbeziehung des jeweiligen Studien- und Promotionsfortschrittes. Die Ziele des Promotionstudiums werden im Laufe des ersten Semesters gemeinsam mit dem Betreuungspanel und den Promotionsstudierenden in einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung festgehalten. Dabei werden sowohl die Rechte und Pflichten der Studierenden als auch die des Betreuungspanels schriftlich fixiert.
Bestandteile der Betreuungsvereinbarung
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Mindestens ein Mitglied des Betreuungspanels muss zur Gruppe der Hochschullehrenden (ProfessorInnen) gehören.