Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeitsgruppe Bracht des Instituts für Materialphysik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.uni-muenster.de/Physik.MP/Bracht.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 13.10.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Einige Links können unverständlich sein.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden nur teilweise gekennzeichnet.
  • Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
  • Abkürzungen sind noch vereinzelt nicht als soche gekennzeichnet

Barrierefreie Alternativen:

Wir sind dabei, die Homepage hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu überarbeiten. Wir bitten hierbei um etwas Geduld.

Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

AG Bracht
Institut für Materialphysik
Web-Administration
E-Mail: jan.pruessing@uni-muenster.de
Telefon: +49 251 83-33587

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weitere Informationen zum Stichwort Barrierefreiheit an der WWU Münster erhalten sie hier.