Lehramt (LPO 2003; Zwischenprüfung)


Die Zwischenprüfung besteht aus der Logik-Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Logik-Klausur findet im Anschluss an die Logik-Veranstaltung statt und gilt als vorgezogener Teil der Zwischenprüfung. Die mündliche Prüfung umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich vor allem auf zwei Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und ein Thema aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

Studiennachweise des Hauptstudiums können erst nach Abschluss des Grundstudiums und bestandener Zwischenprüfung erworben werden.

Die Zwischenprüfungsordnung des Lehramtsstudiums (LPO 2003) finden Sie hier.

Formulare und Informationen über Termine finden Sie auf der Seite des  Zwischenprüfungsamts Lehramt.