Anmeldephase

Hier finden Sie die aktuelle Anmeldephase in Qispos und SAP SLcM:

21. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024

Abmeldungen sind bis zum 7. Januar 2025 möglich. Einige Fachbereiche weichen hiervon ab (z. B. bei Anmeldefristen zu Prüfungsleistungen). Die Anmeldezeiträume sind üblicherweise bei jeder Anmeldung einzeln einsehbar.
 

Für die Studiengänge MSc Biowissenschaften, MSc Biotechnologie und MSc Molekulare Biomedizin im Fachbereich Biologie gilt ein abweichender Anmeldezeitraum:

21. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025
 

Wichtiger Hinweis

Nach dem QISPOS/SAP SLcM-Anmeldezeitraum können Sie nur wegen "triftiger Gründe" von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Folge eines solchen Rücktritts aus "triftigem Grund" ist, dass die Studierende/der Studierende so behandelt wird, als habe sie/er sich für die betreffende Prüfungsleistung gar nicht angemeldet. Liegt hingegen kein "triftiger Grund" für den Rücktritt vor, so wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

Bitte achten Sie darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich/sofort) im zuständigen Prüfungsamt

a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung).

Die Glaubhaftmachung erfolgt im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch die Einreichung eines ärztlichen Attests im Original und der Rücktrittserklärung im Prüfungsamt. Diese Unterlagen können gerne in den Fristenbriefkasten (Schlossplatz 2) eingeworfen oder per Post geschickt werden. Von einer persönlichen Abgabe bitten wir, auch im Interesse unserer Mitarbeiter*innen, bei einer Krankheit mit Ansteckungsgefahr, abzusehen. Bei Einreichung auf postalischem Weg gilt das Datum des Poststempels, bitte auf Leserlichkeit achten.

Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.). Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung, ausgestellt worden sein.

 QISPOS/SAP SLcM-Leitfaden

Den Leitfaden mit Informationen zu QISPOS/SAP SLcM und der Anmeldung über QISPOS/SAP SLcM finden Sie hier (bitte beachten Sie, dass die Datei im Intranet ist und nur abrufbar ist, wenn Sie eingeloggt sind).
QISPOS/SAP SLcM-Hotline

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die QISPOS/SAP SLcM-Hotline:

Telefon: (02 51) 83 - 20 101
E-Mail: Pos@uni-muenster.de