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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Druckservice "Print & Pay")

Stand: 26.04.2016

1. Präambel
Die Universität Münster bietet über das CIT und beteiligte IV-Versorgungseinheiten (IVVen) den kostenpflichtigen Druckservice Print & Pay an. Alleiniges Ziel des Services ist die Unterstützung von Forschung und Lehre an der Universität Münster und in kooperierenden Einrichtungen. Print & Pay darf ausschließlich im Intranet der Universität (von einem Gerät im Netzwerk der Universität Münster oder einem mittels VPN-Verbindung verbundenen Gerät) von Bediensteten der Universität Münster und des Fachbereichs Medizin sowie den Mitgliedern anderer Hochschulen des Landes NRW genutzt werden, die in der Universität Münster eine Nutzungsberechtigung haben. Der Service darf ausschließlich für folgende Aufgaben in Anspruch genommen werden:

  • Studium und Ausbildung
  • Forschung und Lehre
  • Weiterbildung
  • Dienstliche Zwecke von Universitätsbediensteten

2. Teilnahmeerklärung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Services ist eine Nutzungsberechtigung des CIT für das IV-System der Universität. Durch die Registrierung für den Dienst Print & Pay Posterdruck über das IT-Portal erklären sich die Nutzenden mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden. Es gelten jeweils die aktuellen auf den Seiten des CIT veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Der Nutzende kann sich im IT-Portal jederzeit über seinen aktuellen Druckstatus und die damit angefallenen Kosten informieren.

3. Technische und organisatorische Randbedingungen
Für Druckaufträge (Standard- und Großformate) stehen im CIT und in den beteiligten IVVen verschiedene Geräte zur Verfügung. Diese können von häuslichen Arbeitsplätzen, Rechnerarbeitsplätzen in der Universität Münster und im UKM sowie von mobilen Geräten abgegeben werden. Die im CIT und in den beteiligten IVVen nutzbaren Geräte und die Druckpreise werden auf den Seiten des CIT veröffentlicht. 

4. Kostenbeiträge und Abrechnung
Anfallende Nutzungsgebühren und eventuell durch Vertragsverletzung oder durch Sonderleistungen verursachte Sondergebühren werden über die Universität per Bankeinzug eingezogen. Für jeden Nutzer wird monatlich eine Abrechnung durchgeführt; Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Andere kostenpflichtige Services des CIT werden dadurch nicht berührt. Mit der Teilnahmeerklärung erklärt sich der Nutzer zum Lastschriftverfahren durch Bankeinzug für die Kosten entsprechend den veröffentlichten Nutzungsgebühren und evtl. Sondergebühren und der im CIT bzw. den IVVen registrierten Nutzung bereit. Die entstandenen Gebühren werden monatlich durch Lastschrifteinzug zu Gunsten der Universitätskasse Münster abgebucht.

Für die monatlich anfallenden Print & Pay-Kosten kann der Nutzer einen ungefähren Höchstbetrag angeben. Sobald eine Überschreitung festgestellt wird, werden bis zum Monatsende keine weiteren Druckausgaben mehr durchgeführt. Da diese Feststellung aus technischen Gründen nur verzögert stattfindet, kann dieser Höchstbetrag überschritten werden. Ggf. muss der Höchstbetrag erhöht werden, wenn trotz Überschreitung vor dem Monatsende weitergedruckt werden soll.

Die Nutzungs- und Sondergebühren werden gesondert veröffentlicht. Änderungen der Gebühren treten einen Monat nach Veröffentlichung zum nächsten Ersten eines Monats in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt auf den Webseiten des CIT; besondere Mitteilungen an den Nutzer erfolgen nicht.

Eine schriftliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nicht. Jeder Nutzer kann über das IT-Portal seinen eigenen Gebührenstand abrufen. Wer einen Beleg über die entstandenen Kosten benötigt, kann diesen selbst ausdrucken. Dies ist allerdings nur für den gerade abgelaufenen oder vorherigen Monat möglich.

5. Pflichten des Nutzers
Für den Nutzer gelten folgende Pflichten: Er muss das Lastschriftverfahren so mitgestalten, dass möglichst wenig Verwaltungsaufwand und damit möglichst wenig Gebühren entstehen. Er darf dem Lastschriftverfahren (durch Bankeinzug) nicht ohne triftigen Grund widersprechen oder eine Lastschriftermächtigung nicht ungerechtfertigt, z. B. vor dem Einzug fälliger Kostenbeiträge, widerrufen. Er muss seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Wer dieses ohne berechtigten Grund versäumt, wird von der weiteren Nutzung des Services ausgeschlossen. Die anstehenden Zahlungen sind unabhängig davon zu leisten. Auch die Änderung einer Bankverbindung ohne rechtzeitige Mitteilung, spätestens 2 Wochen vor Ende des Monats, mit dem die Änderung wirksam werden soll, gilt als Verletzung der Pflichten in diesem Sinne.

Verstößt der Nutzer binnen eines Jahres drei Mal gegen diese Pflichten und bleibt dadurch bei den Zahlungen säumig und muss gemahnt werden, kann er dauerhaft von der Nutzung des Services ausgeschlossen werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, alle persönlichen Daten, die in Verbindung mit dem Service abgegeben wurden, stets aktuell zu halten. Dies muss elektronisch über das IT-Portal erfolgen. Er ist dafür verantwortlich, dass seine persönlichen Daten auch bei Nutzung des Services durch ein geeignetes und geheim zu haltendes Passwort geschützt sind. Er hat die vom CIT herausgegebenen technischen Empfehlungen zu diesem Service zu beachten und umzusetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer zur Anerkennung aller übrigen Print & Pay-Regelungen. 

Reklamationen hat der Nutzer unmittelbar nach dem Bemerken eines etwaigen Mangels gegenüber des CIT bekanntzumachen. Dazu ist er zur zeitnahen Prüfung des Druckerzeugnisses binnen drei Tagen nach der Fertigstellung des Druckes verpflichtet. Eventuelle Fehler bei der Abrechnung sind dem CIT binnen 7 Tagen nach Erhalt der Abrechnungsdaten anzuzeigen. Der Nutzer muss seine Ausdrucke binnen eines Monats nach Auftragserteilung abholen. An-dernfalls werden sie vernichtet, ohne dass der Nutzer hierüber eine gesonderte Information erhält.

6. Pflichten der Universität
Das CIT und beteiligte IVVen bzw. die Universitätsverwaltung zeichnen die für Abrechnung und Betrieb notwendigen Daten auf und halten sie zur Einsicht durch den Nutzer für den laufenden und die beiden davor liegenden Monate bereit. Die Aufbewahrungspflichten gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) bleiben hiervon unberührt. Einwendungen aufgrund vermuteter Auswertungsfehler, die innerhalb von 2 Monaten bekannt gegeben werden, wird das CIT auf der Basis der mit den eingesetzten technischen Systemen (Print & Pay-Server) aufgezeichneten Daten prüfen. Eine weitergehende Kontrolle ist aus tech-nischen Gründen nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass selbstverständlich die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW beachtet werden. Das CIT und beteiligte IVVen erstellen die Drucker- und Plotterausgaben nach bestem Wissen und Können mit den verfügbaren Geräten in der jeweils erreichbaren Qualität. Weitergehende Qualitätsansprüche können nicht gestellt werden, insbesondere führen sie nicht zu Zahlungsrückhaltungen oder Reklamationsansprüchen.

Die Ausgaben von Print & Pay können nur in den vorhandenen Ausgabefächern oder an den verfügbaren Ausgabeplätzen erfolgen. Für dort abhanden gekommene Ausgaben kann keine Gewährleistung geboten werden; insbesondere rechtfertigt dies keine Zahlungsrückhaltung.

7. Aufkündigung der Teilnahmeerklärung
Nutzer können ihre Teilnahme an Print & Pay auf elektronischem Weg über das IT-Portal jederzeit kündigen. Die technische Deaktivierung erfolgt sobald wie technisch und betrieblich möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen. Die für das Lastschriftverfahren gegebenen Erklärungen verlieren jedoch erst dann ihre Wirkung, wenn alle ausstehenden Kostenbeiträge eingezogen worden sind. 

8. Salvatorische Regelungen
Die Universität kann zusätzliche Regelungen oder Regelungsänderungen mit einem Monat Ankündigungsfrist in Kraft setzen, ohne dass die geltende Teilnahmeerklärung unwirksam wird.  Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen unwirksam sein oder einer umgehenden Änderung bedürfen, so bleiben die anderen Regelungen davon unberührt. Die Änderungsankündigungen und Veröffentlichungen erfolgen auf den Webseiten des CIT.