Frequently Asked Questions


Auf dieser Seite haben wir alles Wissenswerte rund um die Mitgliedschaft in unserem Verein zusammengefasst.

Mitgliedschaft

  • Wie beantrage ich die Mitgliedschaft?

    Wenn Sie die Mitgliedschaft beantragen möchten, dann nutzen Sie bitte unseren Online-Aufnahmeantrag. Ihnen wird Ihr Mitgliedsausweis in Form einer  Anmeldebestätigung angezeigt. Bitte drucken Sie diese Bestätigung aus. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, unter dem Sie Ihre Anmeldebestätigung noch einige Tage einsehen und ausdrucken können.

    Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich (1. Januar bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird, um ein weiteres Jahr. Der Austritt muss bis zum 30. September schriftlich mitgeteilt werden, damit er zum Jahresende wirksam wird.

  • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

    Für die Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag (1. Januar bis 31. Dezember) von 40,00 Euro erhoben.

  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

    Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich (1. Januar bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird, um ein weiteres Jahr. Der Austritt muss bis zum 30. September schriftlich mitgeteilt werden, damit er zum Jahresende wirksam wird.

Teilnahme am Sportprogramm des Hochschulsports

  • Wie kann ich mich anmelden?

    Sobald Sie Ihre Mitgliedschaft beim Förderkreis online beantragt haben und Ihnen der Mitgliedsausweis in Form einer  Anmeldebestätigung vorliegt, können Sie auf der Internetseite des Hochschulsports Münster den gewünschten Sportkurs buchen. Geben Sie bei der Anmeldung Ihren Status "Mitglied des Förderkreises Hochschulsport" an.

    Weitere Informationen ...

  • Benötige ich meine Mitgliedsnummer?

    Nein. Sie müssen im Rahmen der Anmeldung lediglich angeben, dass Sie "Mitglied des Förderkreises Hochschulsport" sind.

  • Bin ich über den Verein versichert?

    Nein. Als Mitglied unseres Vereins sind Sie bei der Teilnahme die an Angeboten des Hochschulsports nicht versichert. Für eine Unfallversicherung ist selbst Sorge zu tragen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen.

    Weitere Informationen ...

Spenden

  • Erhalte ich für meinen Mitgliedbeitrag eine Spendenquittung?

    Nein. Unser Mitgliedsbeitrag ist laut § 10b Abs. 1 S. 8 EStG nicht als Spende abzugsfähig, da Sie für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten.

  • Wann erhalte ich eine Spendenquittung?

    Sie können Ihre Spende in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen und somit von der Steuer absetzen. Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) benötigen, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

    Bei Spenden bis zu 200,00 Euro wird der vereinfachte Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) vom Finanzamt akzeptiert.

    Unser Mitgliedsbeitrag ist laut § 10b Abs. 1 S. 8 EStG nicht als Spende abzugsfähig, da Sie für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen erhalten.