LEIBNIZPROJEKT VORMODERNE VERFAHREN - BARBARA STOLLBERG-RILINGER

TEILPROJEKT 4 - MARIA VON LOEWENICH - AMT UND PRESTIGE

 
 

Audienz des Reichskammergerichts, 1735.

 

Drittens soll das Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem Reichskammerrichter als seinem Repräsentanten genauer untersucht werden. Das Reichskammergericht war als höchste gerichtliche Instanz im Reich konzipiert, gegen deren Entscheidungen keine Appellation mehr möglich sein sollte, also auch nicht an den Kaiser. Daraus ergibt sich insbesondere die Frage, wie und in welcher Hinsicht der Kammerrichter den Kaiser vertrat und sich in seinem Handeln an die kaiserlichen Vorstellungen und Auffassungen gebunden fühlte. Dass eine solche Bindung zumindest von den Zeitgenossen zum Teil angenommen wurde, zeigen die zahlreichen Klagen, besonders seitens der protestantischen Reichsstände, über die tatsächliche oder vermeintliche Parteilichkeit der Kammerrichter im Sinne des Kaisers. Diese Beschwerden deuten zudem darauf hin, dass es dem Kammerrichter auch ohne formale Entscheidungsbefugnis möglich war, das Verfahren zu beeinflussen. Zu ermitteln wird daher sein, wie und an welchen Stellen des Prozessablaufs die Kammerrichter auf das Verfahren einwirken konnten und ob sie hierbei außer den Interessen des Kaisers auch diejenigen Dritter, beispielsweise ihrer eigenen Verwandten, verfolgten. Zudem wird der Frage nachzugehen sein, ab welchem Punkt eine solche Beeinflussung als illegitim empfunden wurde und sich dadurch nachteilig auf die Anerkennung der Entscheidungen des Gerichts auswirkte...

 
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