LEIBNIZPROJEKT VORMODERNE VERFAHREN - BARBARA STOLLBERG-RILINGER

TEILPROJEKT 4 - MARIA VON LOEWENICH - AMT UND PRESTIGE

 
 

Sanduhr des Reichskammergerichts zur Redezeitbegrenzung, 18. Jh.

 

Zweitens wird das Spannungsfeld zwischen Repräsentationsfunktion und Professionalisierung der Reichskammerrichter näher zu beleuchten sein: Während die Reichskammergerichtsordnungen für die Person des Kammerrichters die Reichsstandschaft vorschrieben und auch der Kaiser Ansprüche an den Rang seines Repräsentanten stellte, wird doch immer wieder betont und gefordert, dass der Kammerrichter auch bestimmte fachliche Qualifikationen zu erfüllen habe...

 

 

 

 

 

 

 

 
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