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Einführungen in die Wirtschafts- und
Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Inhalt /
Der Sozialstaat / Einleitung / Quelle: Eintrag "Unterhalt" in Zedler,
Universal-Lexikon |
Der Sozialstaat
1.
Der Sozialstaat - Einleitung
1.1. Sachlogik von Transferleistungen und Armenversorgung
Quelle: Eintrag "Unterhalt" in Zedler,
Universal-Lexikon Bd. 49 (1746) |
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»Unterhalt, Verpflegung, Alimentation (...) heißt überhaupt alles
dasjenige, was der Mensch zu seiner Nahrung, Kleidung und Auferziehung von
nöthen hat. Man theilet denselben in das, was einer zur höchsten Nothdurfft
brauchet, und das, was seinem Stande nach und zu besserer gemächlichkeit
erfordert wird. Ein Kind muß, so bald es zur Welt gebohren, vom Vater
unterhalten werden, und ist er davon bis in das dritte Jahr keinesweges
befreyet (...). Nach dem Vater wird der Unterhalt von dem väterlichen
Groß-Vater, nach ihm von der Mutter, hernach von ihrem Vater, denn zur Hülffe
von Brüdern und Schwestern, endlich von den nächsten Anverwandten bey Verlust
der Erbfolge gefordert (...). Vor einen Findling aber muß die Obrigkeit sorgen
(...). Eltern sind ordentlich nur so lange zur Alimentation der Kinder
vebunden, als diese sich nicht selbst ernähren können (...). Ein ander aber ist
es, wenn diese sich nicht auf Hand-Arbeit, damit sie ihr Brot verdienen,
sondern auf die Studia legen; wie denn die Studir-Kosten unter den Alimenten
mit begriffen sind (...). Hinwiederum sind auch Kinder ihre arme unvermögende
Eltern zu ernähren schuldig. (...) Die Mutter kann den Unterhalt, den sie ihrem
Kinde gereichet hat, von demjenigen der sie geschwächet wieder fordern, nicht
aber das Kind, dem daran nichts gelegen ist, wer es verpfleget.«
Aus: Johann Heinrich Zedler: Universal-Lexikon Bd. 49: Vit-Un (Halle
u.a. 1746), Sp. 2132-2136 s.v. Unterhalt; http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler/