Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts | |||
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Sachlogik von Transferleistungen und Armenversorgung |
Der Sozialstaat
1.
Der Sozialstaat - Einleitung
1.1. Sachlogik von Transferleistungen und Armenversorgung
Quelle: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794) II 19 §§ 1-3 | |
§ 1. Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen, und denselben auch von andern Privatpersonen, welche nach besondern Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können.
§ 2. Denjenigen welchen es nur an Mitteln und Gelegenheit. Ihren und der Ihrigen Unterhalt selbst zu verdienen, ermangelt, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß sind, angewiesen werden.
§ 3. Diejenigen, die nur aus Trägheit, Liebe zum Müßiggange, oder andern unordentlichen Neigungen, die Mittel, sich ihren Unterhalt selbst zu verdienen, nicht anwenden wollen, sollen durch Zwang und Strafen zu nützlichen Arbeiten unter gehöriger Aufsicht angehalten werden.
Sachlogik von Transferleistungen und Armenversorgung |
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