Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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STELLE(NPRINZIP)

(ml) Dem auf den Kameralisten Johann Peter Süßmilch zurückgehenden Stellenprinzip liegt ein demographisches Gleichgewichtsmodell der Regulation von Bevölkerungswachstum zugrunde: Die Zahl von Ernährungsmöglichkeiten ("Stellen" im Sinne von Bauernhöfen und anderen Betrieben, die zugleich Haushaltungen darstellen) in einem Dorf ist begrenzt und abzählbar; ihr Maximum ist bekannt. Solange die Höchstzahl an besetzten "Stellen" nicht erreicht ist, können Heiratswillige neue Haushaltungen anlegen. Danach können neue Haushalte (und damit neue Familien) nur dann gegründet werden, wenn zuvor eine Stelle frei geworden ist. Auf diese Weise überschreitet die Zahl der Haushalte und damit die Bevölkerung niemals die Ernährungsmöglichkeiten. Der dem Stellenprinzip zugrunde liegende Mechanismus kann somit als Glossar "preventive check" im Sinne von Malthus angesehen werden.

Das Funktionieren eines solchen Systems hängt aber von drei Bedingungen ab:

  1. Reproduktion findet nur in etablierten Haushalten (und nicht außerhalb der Ehe) statt, d.h. die Gründung einer neuen "Kernfamilie" aus Eltern und Kindern ist an die Gründung oder Übernahme eines Haushalts gebunden;
  2. wer keine Stelle innehat, heiratet nicht ("soziale Sterilisierung");
  3. die Zahl der vorhandenen Stellen ist eindeutig bekannt.

Die Theorie des Stellenprinzips entstand im 17. und 18. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert ist sie in Deutschland vor allem von Gunther Ipsen und Gerhard Mackenroth in den 1930er und 1940er Jahren sowie danach von ihren Schülern (darunter Werner Conze und Wolfgang Köllmann) vertreten und neu formuliert worden. In einschlägigen Handbüchern (Literatur Ch. Pfister, Bevölkerungsgeschichte) wird es als gültig vorausgesetzt. In der französischen und englischen Forschung fand es ebenfalls Verbreitung, in letzterer allerdings nur, was kontinentaleuropäische Verhältnisse angeht.

Das Konzept ist allerdings auch stark kritisiert worden. Unter anderem ist nicht klar,

  1. ob es ich auf soziale Autoregulation oder auf staatliche Sanktionsmaßnahmen bezieht,
  2. wie es mit Nutzen und Überprüfbarkeit des Stellenprinzips in der Analyse historischer Zusammenhänge zwischen Reproduktion und "Stellenzahl" durch die Forschung aussieht, ob es sich also eher um eine sehr allgemeine, zur Tautologie neigende Theorie handelt oder ob sein Wirken tatsächlich beobachtet und empirisch nachgewiesen werden kann.
  3.  

Literatur:

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