Promotionsverfahren und Einschreibung

Beginn eines Promotionsverfahrens

Für detailliertere Informationen zu Promotionsvorhaben am Fachbereich kontaktieren Sie entsprechend Ihres Fachinteresses bitte direkt die Institute des Fachbereichs:

Weitere Informationen zu Promotionen an der Universität Münster finden Sie hier.

Einschreibung

Wenn Sie sich für ein Promotionsvorhaben an der Universität Münster entschieden sowie eine betreuende Person am Fachbereich gefunden haben, müssen Sie sich mit Beginn Ihres Promotionsvorhabens einschreiben (vgl. § 67 Abs. 5 HG i. V. m. § 11 Einschreibungsordnung vom 26.01.2023). Informationen zur Einschreibung von Promovierenden finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/forschung/promotion/einschreibung.html.

Bitte berücksichtigen Sie die Einschreibungsfristen und immatrikulieren Sie sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss Ihrer Betreuungsvereinbarung. Der Nachweis über die Einschreibung für das Promotionsvorhaben ist mit dem Zulassungsantrag zur Promotionsprüfung vorzulegen und spätestens ab dem Wintersemester 2023/24 für alle Promovierenden verpflichtend. Eine durchgehende Einschreibung ist bis zur letzten Prüfungsleistung, der Disputation, vorgesehen. Bei Fragen zur Immatrikulation kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.

Ab dem Wintersemester 2023/24 gibt es zwei gültige Promotionsordnungen am Fachbereich. Die Promotionsordnung vom 03.07.2023 (gültig ab WiSe 2023/24) gilt

  1. für alle Promotionsvorhaben, die ab dem Wintersemester 2023/24 beginnen;
  2. für alle Promovierenden, die Ihre Promotion bereits vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben, aber ihren Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung ab dem Wintersemester 2023/24 stellen. Diese Personen können in ihrem Gesuch auf Zulassung alternativ die Durchführung ihrer Promotionsprüfung nach der Promotionsordnung vom 23.05.2012 beantragen.

Weitere Details zu den beiden Promotionsordnungen finden Sie unter den entsprechenden Navigationspunkten.

Die Einschreibungspflicht gilt für alle Promovierenden unabhängig von der Promotionsordnung!

Zu Beginn eines Promotionsvorhabens müssen Sie gemäß § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung vom 03.07.2023 außerdem eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer/m Erstbetreuer*in abschließen. Bitte lassen Sie dem Promotionsprüfungsamt eine Kopie der Betreuungsvereinbarung zur Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens zukommen.