Informationen zur Ausleihe
Studierende, Lehrende und Mitarbeitende der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster haben bei TheoTVIST die Möglichkeit, sich technisches Equipment für Lehre und Forschung zu entleihen. Dabei ist u.a. Folgendes zu beachten:
- Das entliehene Equipment ist nur für universitäre Zwecke zu verwenden.
- Das Equipment wird bei Abschluss eines Ausleihvertrags unentgeltlich verliehen.
- Der Entleihungszeitraum wird individuell vereinbart und im Ausleihvertrag festgehalten. Die entleihende Person verpflichtet sich mit dem Abschluss dieses Vertrags, bei verspäteter Rückgabe eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 € zu zahlen.
- Das Equipment darf nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.
- Wer ein Gerät ausleiht, ist verpflichtet, dieses pfleglich zu behandeln und im einwandfreien und vollständigen Zustand wieder zurückzubringen. Die entleihende Person haftet dafür und verpflichtet sich, ggf. den Zeitwert bei Beschädigung und/oder Verlust zu erstatten.
- Für die Einhaltung datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben bei der Aufzeichnung und Wiedergabe von Personen in Ton und/oder Bild ist die entleihende Person verantwortlich.
- Aufgezeichnete Daten sind vor der Rückgabe zu löschen.
Hier können Sie sich den gesamten Ausleihvertrag anschauen.
Ein nützlicher Tipp:
Bei allen Geräten empfehlen wir eine Reservierung per Mail oder Telefon. Das gilt auch, wenn ein bereits ausgeliehenes Gerät noch etwas länger benötigt wird.
Sollten noch Fragen offen sein, steht TheoTVIST Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.