5. Prüfungsphase gemäß §§9-20 PromO Dr. phil.
a. Zulassung zur Prüfungsphase
Wenn Sie Ihre Doktorarbeit vollendet und Sie in einem Vortrag z.B. im Rahmen eines Kolloquiums Ihre Arbeit vorgestellt haben, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfungsphase. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen beim Promotionsausschuss ein und geben die Arbeit unter Beachtung der Formalia mit einer eidesstattlichen Versicherung ab.
Benötigte Unterlagen:
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Mindestens fünf Exemplare der Dissertation
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Eine Versicherung an Eides Statt über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung (Anlage 1 PromO Dr. phil.)
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Vorschläge für die Fachgebiete der mündlichen Prüfung
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Ggf. Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Promotionsstudien
b. Prüfungsphase
Nach Prüfung der Unterlagen, Begutachtung der Arbeit durch in der Regel zwei Referent:innen und der Behandlung der Gutachten im Promotionsausschuss sowie der öffentlichen Auslage wird über den Notenvorschlag im Promotionsausschuss der Fakultät entschieden.
Im positiven Fall erfolgt dann die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Nach Bestehen derselben legt die Promotionskommission ein Prädikat fest.
Innerhalb von 18 Monaten nach Ablegen der letzten Prüfung reichen Sie Ihre Pflichtexemplare ein.
Der Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften verleiht Ihnen den Doktorgrad.