5. Prüfungsphase gemäß §§8-19 PromO Dr. phil. 2023
a. Zulassung zur Prüfungsphase
Wenn Sie Ihre Doktorarbeit vollendet und das Curriculum des Qualifikationsstudiums abgeschlossen haben, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfungsphase. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Dekanat ein und geben die Arbeit unter Beachtung der Formalia mit einer eidesstattlichen Versicherung ab.
Benötigte Unterlagen:
Ansprechperson:
b. Prüfungsphase
Nach Prüfung der Unterlagen, Begutachtung der Arbeit durch in der Regel zwei Gutachter:innen und der Behandlung der Gutachten in der Promotionskommission sowie der öffentlichen Auslage wird über den Notenvorschlag im Fachbereichsrat der Fakultät entschieden.
Im positiven Fall erfolgt dann die Zulassung zur Defensio bzw. zu den Rigorosa.
Nach Bestehen derselben legt der Fachbereichsrat ein Prädikat fest.
Sie werden im Rahmen des Actus Academicus promoviert.
Innerhalb von zwei Jahren nach Ablegen der letzten Prüfung reichen Sie Ihre Pflichtexemplare im Dekanat ein.