Datenbank Kanonisches Recht (DaKaR)
Die „Datenbank Kanonisches Recht“ (DaKaR) richtet sich an Studierende, Lehrende und in der Praxis tätige Theologen und Theologinnen und insbesondere Kanonisten und Kanonistinnen. Die Datenbank ermöglicht eine Recherche zu Fundstellen fachbezogener Veröffentlichungen in Literatur, Normen und Rechtsprechung.
Die Datenbank umfasst z. Zt. über 41.000 Literaturangaben zu Monographien, zu Artikeln aus Fachzeitschriften, zu Aufsätzen aus Sammelbänden und zu Rechtsquellen v. a. aus Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Polen und dem englischsprachigen Raum und wird ständig erweitert. Erfasst werden unter anderem die Kirchlichen Amtsblätter aller deutschen Diözesen und der österreichischen Bischofskonferenz sowie kirchliche und staatliche Rechtsprechung. So enthält die Datenbank mittlerweile eine komplette Leitsatzsammlung der Entscheidungen in Kirchensachen (KirchE) seit 1990.
Die Datenaufnahme läuft seit 1985. Bei der Erfassung kirchenrechtlicher Literatur kooperieren die kirchenrechtlichen Lehrstühle der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Universität Regensburg, der Universität Erfurt, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der kirchenhistorische Lehrstuhl der Radboud Universität Nijmegen und als außeruniversitäre Institutionen die Generalvikariate Hamburg, Limburg und Osnabrück. Die Koordination der Zusammenarbeit sowie die Nutzerbetreuung werden am Institut für Kanonisches Recht in Münster durchgeführt.

Datenbank

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dakar@uni-muenster.de