Prof. Loretan: Wege der Anerkennung muslimischer Gemeinschaften

Vortrag Loretan
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Prof. Adrian Loretan: Muslimische Gemeinschaften: Welche Wege führen zur Anerkennung?

Prof. Adrian Loretan, Professur für Kirchen- und Staatskirchenrecht der Universität Luzern hielt am 28. Juni 2016 einen Vortrag mit dem Titel: „Muslimische Gemeinschaften: Welche Wege führen zur Anerkennung?“


In seinem Vortrag führte der Referent das Auditorium zunächst in das komplexe – für deutsche Zuhörer fremde – religionsrechtliche System der Schweiz ein. Das stark föderale Prinzip in religionsrechtlichen Fragen nach Art. 73 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweiz legt die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche in die Hände der einzelnen Kantone, deren Kantonalverfassungen seit Beginn des 21. Jahrhunderts sukzessive reformiert wurden.


Prof. Loretan hob die Besonderheiten gegenüber dem deutschen Religionsverfassungsrecht auf der Grundlage des GG hervor, etwa der Zwang gegenüber den Religionsgemeinschaften sich direkt-demokratisch zu organisieren, um die öffentlich-rechtliche Anerkennung zu erlangen und die fehlende Absicherung direkt-demokratischer Entscheidungen durch ein Bundesverfassungsgericht, was das Minarettbauverbot in Art. 72 Abs. 3 BV vor Augen führe. Bezüglich der möglichen Anerkennung einer Religionsgemeinschaft wird zwischen der öffentlichen und der öffentlich-rechtlichen Anerkennung unterschieden. Einen Körperschaftsstatus gibt es in der Schweiz nicht. Insgesamt ergeben sich die religionsrechtlichen Unterschiede mehrheitlich aus dem differenten Verständnis des Selbstbestimmungsrechts im Religionsrecht der Schweiz.


Unter Einbezug der Menschenrechte erarbeitete Prof. Loretan auf der Grundlage eines von ihm mit erstellten Gutachtens zur Anerkennung muslimischer Gemeinschaften folgende offene Fragen: Sicherheitsrechtliche Aspekte, geringe Organisationsdichte und fehlendes Mitgliedschaftssystem, Vertretungskörper, Rolle einer Interessenvertretung oder einer Religionsgemeinschaft in Bezug auf die Dachverbände und das notwendige Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit, Säkularität und Menschenrechten. In seinem Fazit betonte Prof. Loretan die wesentliche Bedeutung der Menschen- bzw. Freiheitsrechte beim Prozess der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften.