Unverzichtbares Instrument des Kirchenrechts - umfangreiche Datenbank zum Kirchenrecht aus Münster
Münster
– (PM) Nutzerfreundlicher und mit neuen Funktionen präsentiert sich die „Datenbank Kanonisches Recht“ (DaKaR) im Herbst 2012. Die Datenbank ermöglicht eine umfassende Recherche zu Fundstellen kirchenrechtlicher Veröffentlichungen in Literatur, Normen und Rechtsprechung. „Die Online-Datenbank richtet sich zum einen an Lehrende und Studierende der katholischen Theologie, zum anderen aber auch an Praktiker an den kirchlichen Gerichten und aus der Verwaltungskanonistik“, erklärt Prof. Dr. Thomas Schüller, Leiter des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Münster und verantwortlich für das Projekt. Durch den hohen Bezug zur Rechtspraxis profitieren Mitarbeiter deutscher Offizialate ebenso vom Katalog der DaKaR wie Juristen, Theologen oder interessierte Laien.
Die Datenbank umfasst bereits über 41.000 Literaturangaben und wird ständig erweitert. Neben Monographien finden sich Artikel aus Fachzeitschriften, Aufsätze aus Sammelbänden und Rechtsquellen. Erfasst werden unter anderem die Kirchlichen Amtsblätter aller deutschen Diözesen und der österreichischen Bischofskonferenz sowie kirchliche und staatliche Rechtsprechung. „Bei der Rechtsprechung werden sowohl Fundstellen von Entscheidungen kirchlicher als auch staatlicher Gerichte aufgenommen“, erläutert Prof. Schüller. Dadurch ist beispielsweise eine komplette Leitsatzsammlung der ‚Entscheidungen in Kirchensachen (KirchE)‘ seit 1990 entstanden. Die erfassten Literaturen beschränken sich aber nicht nur auf den deutschsprachigen Raum, sondern werden durch Aufnahme der wichtigsten Periodika und Reihen, unter anderem aus Italien, Frankreich, Spanien, Indien, Brasilien und dem englischsprachigen Raum, komplettiert.
Zeitgleich zum Erscheinen des neuen Kirchlichen Gesetzbuches im Jahr 1983 startete das Projekt. Damals ein scheinbar wagemutiges Projekt, die Technik steckte noch in den Kinderschuhen und ein Rückgriff auf Vorerfahrungen war nicht möglich. „Für das Erstellen einer umfassenden Datenbank suchte vor 29 Jahren das Institut für Kanonisches Recht in Münster von Anfang an die Zusammenarbeit mit anderen Lehrstühlen und der kirchlichen Verwaltung“, erinnert sich Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke, der damals als neuer Lehrstuhlinhaber nach Münster kam. Seit 1985 läuft die Datenaufnahme, über die Jahre investierten Mitarbeiter unzählige Arbeitsstunden. Die Koordination der Zusammenarbeit erfolgt am Institut für Kanonisches Recht in Münster. Bei der Erfassung kirchenrechtlicher Literatur kooperieren die kirchenrechtlichen Lehrstühle der Universitäten Freiburg, Regensburg, Erfurt, Mainz, Eichstätt-Ingolstadt und Nijmegen. Als außeruniversitäre Institutionen unterstützen die Generalvikariate Hamburg, Limburg und Osnabrück das Projekt.
Bei der Recherche bietet die Datenbank dem Nutzer verschiedene Suchfunktionen zur Eingrenzung der Suchergebnisse. Auch eine automatische Suchwortergänzung ist implementiert. Die Ergebnisse lassen sich nach Wunsch auch ausdrucken. Alle Interessierten finden die Datenbank DaKaR auf der Homepage des Instituts für Kanonisches Recht in Münster: http://www.uni-muenster.de/FB2/ikr/datenbank/index.shtml