HS: Im Brennpunkt von Staat und Kirche - Religionsrecht in Berlin
Kommentar
Das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und im besonderen auch zur römisch-katholischen Kirche ist grundrechtlich in wenigen Worten mit Art. 4 Abs. 1 GG geregelt:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Wirkmächtige und unverrückbare Worte, die seit 75 Jahren das Fundament des deutschen Religionsverfassungsrechts darstellen. Doch wie bewähren sich diese Worte im religionspolitischen Alltag? Gelten politische Beschlüsse, die vermeintlich im Widerspruch zur katholischen Lehre stehen (Abtreibung, Sterbehilfe, Ehe für alle) für Katholik:innen nicht? Was ist, wenn Bekenntnisse z. B. bei der Nutzung von Gebetsräumen an Schulen im Konflikt stehen, welche Religion kommt hier der Vorrang zu? Was ist mit Bibelzitaten auf markanten Bauwerken? Inwieweit dürfen Religionsgemeinschaften mit ihren Glaubensbekenntnissen die Politik prägen und sind sie hierzu überhaupt noch in der Lage?
Wer sind die Akteure in diesen Debatten: der Papst, Botschafter, Parteien oder religiöse Lobbyisten? Wo, wie und durch wen werden die Ansichten der Religionsgemeinschaften berücksichtigt?
All diese Entscheidungen sind auf der Basis von Art. 4 Abs. 1 GG zu treffen. Auf der Exkursion wollen wir einen Einblick gewinnen, wie diese Entscheidungen getroffen werden und mit den unterschiedlichen religionspolitischen Akteuren ins Gespräch kommen. Gesprächspartner werden Vertreter:innen der Parteien, die beiden Vertretungen der Kirchen bei der Bundesregierung, des Innenministeriums, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure wie das ZdK, aber auch der katholischen Kirche wie Nuntiatur oder Militärbischofsamt sein.
Literatur:
- Hense, Ansgar, § 120 Kirche und Staat in Deutschland, in: HdbkathKR, Regenburg ³2015, S. 1830-1865.
- Schüller, Thomas, Unheilige Allianz. Warum sich Staat und Kirche trennen müssen, München 2023.
- Winter, Jörg, Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung mit kirchenrechtlichen Exkursen, Köln ²2008.
Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 31.03.2024 bei Dr. Thomas Neumann (thomas.m.neumann@uni-muenster.de) per E-Mail notwendig.
Die Seminarplätze sind begrenzt.