Bericht aus Berlin: 75 Jahre Grundgesetz – 75 Jahre Staat-Kirche-Verhältnis

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Vom 21.-24.05.2024 hat eine Gruppe Studierender im Rahmen des HS „Im Brennpunkt von Staat und Kirche – Religionsrecht in Berlin“ unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Schüller und Dr. Thomas Neumann eine kirchenrechtliche Exkursion in die Hauptstadt Berlin unternommen.

Thematisch ging es um Einblicke in die praktische Gestaltung des Staat-Kirche Verhältnisses durch unterschiedliche Akteure im religionspolitischen Feld – anders formuliert die Applikation des Religionsverfassungsrechts.

Am ersten Tag empfing uns Prälat Dr. Karl Jüsten im katholischen Büro. Durch ihn wurde uns die Notwendigkeit des „Networking“ und von vermeintlich nicht die Kirche tangierenden Gesetzen wie der Kindergrundsicherung und der Verordnung über Toilettenräume für Veranstaltungsörtlichkeiten nähergebracht. Im Anschluss besuchten wir die Nuntiatur, wo uns Msgr. Jürgen Doetsch den Alltag des Nuntius als Botschafter bei der Bundesrepublik Deutschland erläuterte und interessante Ausführungen über die Geschichte der deutschen Nuntiatur machte.

Der Generalsekretär des ZdK Marc Frings führte uns am zweiten Tag in die konkrete Arbeit des ZdK als zweiten katholischen Lobbyisten bei der Bundesregierung ein und beantwortete bereitwillig die Fragen der Studierenden zu konkreten Arbeitsabläufen. Am Nachmittag besuchte die Gruppe das eindrückliche jüdische Museum. Am Abend diskutierte die Gruppe mit Prof. Dr. Georg Essen und seinen Mitarbeitern (Professur für systematische Theologie am Zentralinstitut für katholische Theologie an der Humboldt Universität Berlin) über die besondere Situation katholischer Theologie im säkularen Umfeld Berlin und die sich daraus ergebenden Chancen für die Zukunft der Theologie.

Am Geburtstag des Grundgesetzes und der Bundesrepublik hatten wir die Ehre, auf Einladung von Prälatin Dr. Anne Gidion am ökumenischen Gottesdienst anlässlich des vom Bundespräsidenten angeordneten Staatsaktes teilzunehmen. Der liturgischen Rahmen zeigte das nachhaltige und vertraute Verhältnis von Staat und Kirche deutlich auf, aber auch den Wandel der letzten 75 Jahre. Aktuelle Herausforderungen durch den gesellschaftlichen Wandel und die angespannte politische Lage legten uns im Militärbischofsamt LRDir Markus Schulte und Dr. Thomas Franz dar. Dabei wurde der Blick geweitet auf seelsorgliche Fragen sowie auch die Möglichkeiten der Militärseelsorge für andere Religionsgemeinschaften. Der Tag endete mit dem Besuch bei Prälatin Dr. Anne Gidion, der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Im gemeinsamen Gespräch lag der Fokus vor allem auf den seelsorglichen Bedürfnissen aufgrund des politischen Klimawandels und den Gesprächschancen und Grenzen in der evangelischen Lobbyarbeit am Bundestag.

Am letzten Tag der Exkursion stand ein Termin zu einem komplexen und unverzichtbaren Thema an, der Besuch bei der UBSKM unter der Fragestellung wie Staat und Kirche bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs zusammenwirken können. Äußerst fachkundig mit einer erheblichen thematischen Weite wurden wir von der Leiterin des Arbeitsstabs Dr. Manuela Stötzel, der Justitiarin der unabhängigen Aufarbeitungskommission und der Referentin für den Kontakt zu den Kirchen Dr. Sandra Gyamfi empfangen. Die Gruppe konnte erfahren, dass die UBSKM thematisch weit und engagiert aufgestellt ist, unterschiedliche Studien abgeschlossen oder in Erarbeitung sind, wie Hearings Betroffener gestaltet werden und welche Bedeutung das bald in das Gesetzgebungsverfahren eingespeiste UBSKM-Gesetz hat. Strukturell ist das Amt schon ein Unikat, da es weisungsunabhängig dem Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet ist.

Am Ende der Exkursion konnten alle Mitglieder der Gruppe vielfältige und wohl auch einmalige Eindrücke mitnehmen. Durch die unterschiedlichen Besuchstermine und die auskunftsfreudigen und an Diskussionen interessierten Vertreter: innen der Institutionen wurde allen deutlich, welche Herausforderungen, aber auch Chancen, die konkrete Applikation des in Art. 4 und 140 GG normierten Religionsverfassungsrechts mit sich bringen.

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